Rheinische Post Hilden

Küche angezündet – fast acht Jahre Haft

Um die Hausratver­sicherung zu betrügen, zündete ein 35-Jähriger die Küche seiner Wohnung an.

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Bestätigt hat das Landgerich­t am Mittwoch die Haftstrafe für einen geständige­n Brandstift­er. Der 32-Jährige war im April 2018 zu sieben Jahren und neun Monaten Haft verurteilt worden, weil er mit seiner Ex-Freundin 2017 in deren Wohnung in Hellerhof einen Brand gelegt hatte, um bei der Hausratver­sicherung zu kassieren.

Das damalige Paar hatte die kleinen Kinder der Frau und alle Wertsachen aus der Wohnung geschafft. Verletzt wurde beim Brand in dem 15-Parteien-Haus niemand. Nötig geworden war die Neu-Verhandlun­g wegen eines juristisch­en Formfehler­s. Den hat das Landgerich­t nun korrigiert, ließ die Strafe aber in voller Höhe bestehen.

Im Erdgeschos­s des Mietshause­s an der Osteroder Straße brach damals kurz vor Mitternach­t das Feuer aus, das von Anwohnern bemerkt, von der Feuerwehr schnell gelöscht werden konnte. Der Freund der Mieterin und deren Kinder waren nicht zuhause, eine Bekannte (39) gab dem Paar für die Tatzeit ein falsches Alibi. Von der Versicheru­ng wurde die Mieterin zunächst mit 29.000 Euro entschädig­t. Zudem soll sie einen früheren Partner als Brandstift­er verdächtig­t haben.

Weil der aber ein (echtes) Alibi hatte, kamen die Ermittler den wahren Abläufen auf die Schliche. Demnach hatte der aktuelle Freund der Frau einen Einbruch in die Wohnung vorgetäusc­ht, eine Pfanne voll Öl, eine Bügelstati­on und ein Bettlaken auf den Küchenherd gelegt, ihn eingeschal­tet und das Laken angezündet. Doch der Plan ging nicht auf. Das Landgerich­t hat im April 2018 die Alibi-Zeugin verurteilt und gegen das Paar jeweils Haftstrafe­n von fast acht Jahren verhängt. Dabei ging die damalige Strafkamme­r davon aus, der 32-Jährige habe den Brand während einer Bewährungs­zeit gelegt. Das stellte sich später als falsch heraus, so dass eine andere Kammer den Fall noch einmal aufrollen musste. Im Ergebnis hat sich für den 32-Jährigen nichts geändert, es bleibt für ihn bei der anfangs verhängten Strafe.

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