Bares für Rares: Kirche hätte Kreuz-Verkauf verboten
Für 42.000 Euro hat die Händlerin Susanne Steiger eine Reliquie gekauft. Nach Kirchenrecht ist der Handel nicht erlaubt.
KÖLN (ubg) Für Susanne Steiger war es, als hätte sie die berühmte Nadel im Heuhaufen gefunden: In der ZDF-Trödelshow „Bares für Rares“hat sie ein mit Diamanten besetztes Kreuz für 42.000 Euro gekauft. Das war bisher der höchste Wert, der in der Sendung erzielt wurde. Aber nicht nur Edelsteine sorgen für den Preis: Drei Splitter aus dem Kreuz Jesu sollen eingearbeitet sein.
Das Internetportal der katholischen Kirchen weist nun darauf hin, dass Reliquien – also irdische Überreste eines Heiligen – nach Kirchenrecht eigentlich gar nicht verkauft werden dürfen. Schon seit dem Mittelalter versucht die Kirche dagegen vorzugehen. „Damals bestand eine regelrechte Reliquienfrömmigkeit“, sagt Joachim Oepen, Archivar des Erzbistum Kölns. Reliquien werden wundersame Wirkungen nachgesagt: In der Bibel wird von Spontanheilungen in Zusammenhang mit Reliquien erzählt.
Schon damals blühte der Handel mit ihnen. „Die Kirche hat den Verkauf verboten“, sagt Oepen. „Damals dürfte vor allem der Ehrfurchtsgedanke eine Rolle gespielt haben, heute sind es auch ethische Bedenken.“Denn oftmals handelt es sich bei den Reliquien um die sterblichen Überreste eines Menschen. „Die zu veräußern, würde auch im außerkierlichen Raum kritisch gesehen.“
In dem konkreten Fall sieht Oepen keine moralischen Bedenken. Zwar heiße es im Kirchenrecht explizit, dass Reliquien nicht verkauft werden dürfen. Aber: „Die Kirche hat es viele Jahrhunderte nicht anders gemacht“, so der Archivar. Denn die heiligen Überbleibsel durften verschenkt werden. Sie wurden so in teure Reliquiarien eingefasst, die wiederum verkauft wurden. Ohnehin zählt beim Handel das staatliche Recht. Für das Diamant-Kreuz hatte die Händlerin bereits einige Kaufanfragen bekommen, sagt sie. Sie möchte es aber zunächst in einem Museum ausstellen.