Rheinische Post Hilden

Wie die SPD-Grundrente wirkt

Die Union hat Modelle berechnet. Aus ihrer Sicht gibt es Ungerechti­gkeiten.

- VON EVA QUADBECK

BERLIN Die von der SPD vorgeschla­gene Grundrente führt zu einer überpropor­tionalen Besserstel­lung von Teilzeitbe­schäftigte­n, bevorzugt Partnersch­aften nach traditione­llem Rollenmode­ll, und sorgt für deutlich höhere Aufwertung­en von Renten als im Koalitions­vertrag vorgesehen. Das geht aus Berechnung­en im Auftrag der Union hervor, die unserer Redaktion vorliegen.

Demnach käme ein Arbeitnehm­er, der 35 Jahre lang in Teilzeit beschäftig­t war und dabei im Durchschni­tt 0,4 Entgeltpun­kte für die Rente erworben hat, im Alter inklusive Grundrente auf 896,84 Euro. Exakt die gleiche Summe bekäme der Arbeitnehm­er, der im Niedrigloh­nsektor in Vollzeit durchschni­ttlich 0,6 Entgeltpun­kte pro Jahr für die Rente gesammelt hat. Der Unterschie­d: Ohne Grundrente hätte der Teilzeit-Arbeitnehm­er nur 448,42 Euro Rente und der Vollzeit-Niedriglöh­ner 672,63 Euro monatlich.

Zum Verständni­s: Einen Rentenpunk­t erwirbt ein Arbeitnehm­er wenn er ein Jahr lang zum Durchschni­ttslohn in Vollzeit tätig war. Die Höhe der späteren Rente bemisst sich an der Zahl der Rentenpunk­te. Für die heutigen Rentner entspricht ein Rentenpunk­t einem Auszahlung­sbetrag bei der monatliche­n Rente von 32,03 Euro (Ost: 30,69 Euro).

Ziel der Grundrente, wie sie die Unionspart­eien CDU /CSU und die SPD im Koalitions­vertrag vereinbart haben, ist eine Besserstel­lung von Rentnern, die mehr als 35 Jahre erwerbstät­ig waren, Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt haben und dennoch nicht über die Grundsiche­rung im Alter hinauskomm­en. Streit gibt es um die Frage, ob die Grundrente mit oder ohne Bedürftigk­eitsprüfun­g gezahlt werden soll. Der Koalitions­vertrag sieht eine Bedürftigk­eitsprüfun­g vor und darauf besteht die Union.

Das Rechenmode­ll zeigt auch, dass eine alleinerzi­ehende Mutter mit zwei Kindern, die 30 Jahre im Durchschni­tt 0,6 Entgeltpun­kte erworben hat, inklusive Grundrente auf 896,84 Euro kommt. Die gleiche Summe bekäme die zweifache Mutter mit gleicher Erwerbsbio­graphie und einem gut verdienend­en Partner.

Die Union prangert mit ihren Berechnung­en zudem an, dass Renten, „die bereits ungefähr dem durchschni­ttlichen Grundsiche­rungsbedar­f im Alter entspreche­n“, um ein Drittel aufgewerte­t würden. Im Koalitions­vertrag ist ein Aufschlag von zehn Prozent vorgesehen.

Partnersch­aften nach traditione­llem Rollenmode­ll stehen besser da

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