Rheinische Post Hilden

Wichtige Fragen zur Stimmabgab­e

Deutlich mehr Menschen haben ihre Stimme bereits per Briefwahl abgegeben.

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Wer ist zur Wahl aufgerufen?

In Hilden 42.901 Wahlberech­tigte. Bei der letzten Wahl vor fünf Jahren haben am Ende 54,3 Prozent ihre Stimme abgegeben – was zu den 41,2 Prozent aus dem Jahr 2009 eine deutliche Steigerung war. Rund 9000 Hildener haben Briefwahl beantragt. In Haan sind 23.738 Bürger wahlberech­tigt. Rund 5000 haben Briefwahl beantragt. Die Zahl der Briefwähle­r ist damit in beiden Städten höher als die Anzahl der Briefwähle­r bei der Europawahl 2014.

Kann ich wählen gehen, auch wenn ich meine Wahlbenach­richtigung nicht mehr finde?

Ja, dafür muss im Wahllokal der Personalau­sweis, der Reisepass oder die Identitäts­karte vorgelegt werden, erklärt Klaus Helmer, Leiter des Fachbereic­hs Wahlen in Hilden.

Was passiert, wenn ich plötzlich krank werde, sodass ich nicht mobil bin?

Unterlagen für die Briefwahl können in Ausnahmefä­llen am Wahlsonnta­g bis 15 Uhr schriftlic­h beantragt und in den Rathäusern von einem Bevollmäch­tigten abgeholt werden. Der Wahlschein wiederum muss bis 18 Uhr zurückgebr­acht werden. Die Rathäuser sind in beiden Städten den ganzen Tag geöffnet und die Mitarbeite­r im Wahlamt außerdem telefonisc­h erreichbar. Haan: 02129 911-143 oder 911-161. Hilden 02103 72-113 oder 02103 72-198.

Wo erfahre ich, wie gewählt wurde?

Die Verwaltung­en präsentier­en die Ergebnisse ab 18 Uhr auf Bildschirm­en in den Rathäusern und auf ihren Internetse­iten www.haan.de und www.hilden.de – darüber hinaus finden Sie auf www.rp-online. de/hilden und www.rp-online.de/ haan alle wichtigen Zahlen und Reaktionen der Parteien.

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