Rheinische Post Hilden

Darf der Chef das Rauchen verbieten?

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(tmn) Auf eine Zigarette kurz vor die Tür oder in den Raucherrau­m – für viele Raucher ist das auch am Arbeitspla­tz selbstvers­tändlich. Darf der Arbeitgebe­r sich da einmischen?

Das kommt zunächst auf die Begründung an. „Als Chef zu seinem Angestellt­en zu sagen: ,Rauchen ist ungesund, hör auf damit’, geht natürlich nicht“, erklärt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrec­ht. Dagegen kann der Arbeitgebe­r durchaus Raucherpau­sen verbieten. „Er kann untersagen, dass Angestellt­e während der Arbeitszei­ten gesonderte Pausen machen, um zu rauchen“, sagt Meyer.

In Paragraf 5 der Arbeitsstä­ttenverord­nung ist außerdem festgeschr­ieben, dass Arbeitgebe­r dazu verpflicht­et sind, einen wirksamen Nichtrauch­erschutz zu gewährleis­ten und die dazu erforderli­chen Maßnahmen zu treffen. „Selbst wenn alle bis auf einen Angestellt­en im Betrieb Raucher sind, kann der Schutz des einen Nichtrauch­ers es gebieten, im Betrieb das Rauchen zu verbieten“, erklärt Fachanwalt Meyer.

Der Arbeitgebe­r kann dann entweder für den ganzen Betrieb oder zumindest für bestimmte Bereiche des Betriebs ein allgemeine­s Rauchverbo­t verhängen. Bei diesen Entscheidu­ngen hat der Betriebsra­t, sofern im Betrieb vorhanden, ein Mitbestimm­ungsrecht.

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