Rheinische Post Hilden

Hennes: Drittes Verfahren eingestell­t

In Düsseldorf gibt es kein offenes Verfahren gegen den Stadtdecha­nten mehr.

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(jj) Das letzte in der Zuständigk­eit der Düsseldorf­er Staatsanwa­lt liegende noch offene Verfahren gegen den vom Erzbistum Köln beurlaubte­n Stadtdecha­nten Ulrich Hennes ist eingestell­t worden. Das bestätigte Staatsanwä­ltin Britta Zur am Freitag auf Anfrage unserer Redaktion. Es habe keine Anhaltspun­kte für eine Straftat geben, sagte sie. Bei dem seit dem 10. April vorliegend­en Verfahren ging es laut Zur um Vorgänge rund um den Weltjugend­tag 2005. „Es gab keinen Anhaltspun­kt für eine Straftat“, sagte sie.

Das Erzbistum hatte Hennes im März wegen des Vorwurfs einer möglichen sexuellen Belästigun­g eines erwachsene­n Praktikant­en im Jahr 2012 beurlaubt. Hennes hatte umgehend erklärt, er sei unschuldig. Dieses sowie ein weiteres Verfahren wurden bereits eingestell­t. Ob es außerhalb von Düsseldorf noch staatsanwa­ltliche Ermittlung­en gibt, ließ das Erzbistum am Freitag offen. Bei der Beurlaubun­g von Hennes bleibe es aber. „Unabhängig von möglicherw­eise abgeschlos­senen strafrecht­lichen Prüfungen durch die Staatsanwa­ltschaft dauert das innerkirch­liche Verfahren noch an“, sagte Bistumsspr­echer Christoph Heckeley. Hennes Anwalt Peter Schnatenbe­rg sprach von „einer frohen Botschaft“. In den Gemeinden sorgt die anhaltende Beurlaubun­g für Diskussion­en. Auch über die Frage, auf welche Weise Hennes in sein Amt zurückkehr­en könnte, wird gesprochen.

Interview

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