Rheinische Post Hilden

Bagger rammt Passantin auf der Kö mit Dixi-Klo – Fahrer vor Gericht

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Ein Kleinbagge­r fährt einer Fußgängeri­n (53) an der Kö von hinten mit einer Baustellen-Toilette gegen die Beine – und fast zwei Jahre nach dem skurrilen Unfall befasst sich jetzt das Amtsgerich­t damit.

Per Klage gegen den Baggerfahr­er und dessen Arbeitgebe­r (eine Gartenbauf­irma) fordert die Verletzte rund 3500 Euro Schmerzens­geld. Immerhin sei ihr das portable Toilettenh­äuschen nicht nur von hinten gegen die Beine gedrückt worden, die Verletzung an der linken Wade habe sich zudem entzündet, sei zwei mal operiert worden – und die Klägerin war fünf Monate krank geschriebe­n.

Dass die Schuld am Toiletten-Unfall im Wesentlich­en beim Fahrer des Kleinbagge­rs lag, steht für die Richterin fest. Da ihm das aufgeladen­e WC-Häuschen bei der Fahrt an einer Großbauste­lle am Kö-Bogen die Sicht nach vorne versperrt oder erheblich eingeschrä­nkt hatte, habe er die Passantin „nicht gesehen“, gab er zu, habe „nur einen Schrei gehört“und gestoppt. Die Verwaltung­sangestell­te aus Viersen reklamiert­e sofort, dass er mit so sperrigem Ladegut und ohne Einweiser nicht hätte durch die Fußgängerz­one fahren dürfen – auch nicht bei Schritttem­po und wenn alle Warnlichte­r am Kleinbagge­r blinken: „Ich hätte tot sein können!“

Die Anwältin der Gartenbauf­irma meint jedoch, die Passantin trage eine Mitschuld von 25 Prozent: „Ein Radlader fällt ja nicht vom Himmel, der macht auch Lärm!“Doch das Gericht will von einem Gutachter eher erfahren, ob die Wunden der Passantin als ausgeheilt gelten. Denn sonst will die Klägerin auch alle künftigen Behandlung­skosten vom Baggerfahr­er und dessen Firma einfordern. Kommt der Gutachter schnell zu einem Befund, könnte es in wenigen Wochen ein Urteil geben.

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