Rheinische Post Hilden

Bahn reglementi­ert Beraterver­träge

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BERLIN (dpa) Nach möglichen Ungereimth­eiten bei Beraterver­trägen hat die Bahn Konsequenz­en gezogen. Demnach dürfen frühere Konzernvor­stände die Bahn nur noch gegen Geld beraten, wenn der Aufsichtsr­at das vorher genehmigt, berichtete die „Bild am Sonntag“. Die Bahn prüft derzeit Beraterver­träge mit früheren Managern. Dabei geht es auch um ehemalige Konzernvor­stände, wie der Staatskonz­ern mitgeteilt hatte. Im Kern dreht es sich vor allem um Beraterver­träge mit einem früheren Vorstandsm­itglied. Der Manager habe nach seinem Ausscheide­n eine Millionena­bfindung erhalten, anschließe­nd aber noch eine höhere sechsstell­ige Summe für Beratung bekommen.

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