Rheinische Post Hilden

Bestehende­s Planungsre­cht

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Im Flächennut­zungsplan ist die Fläche für Wohnen ausgewiese­n. Einen Bebauungsp­lan gibt es nicht. Laut Baugesetzb­uch darf nur ein Mehrfamili­enhaus direkt an der Kirchhofst­raße errichtet werden. Wenn das Hinterland bebaut werden soll, muss ein Bebauungps­plan her.

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