Bestehendes Planungsrecht
Im Flächennutzungsplan ist die Fläche für Wohnen ausgewiesen. Einen Bebauungsplan gibt es nicht. Laut Baugesetzbuch darf nur ein Mehrfamilienhaus direkt an der Kirchhofstraße errichtet werden. Wenn das Hinterland bebaut werden soll, muss ein Bebauungpsplan her.