Rheinische Post Hilden

Fall Formella: Der Landrat schaltet sich ein

Der Kreis Mettmann hat das von der Stadt Haan eingeleite­te Disziplina­rverfahren gegen die ehemalige Beigeordne­te an sich gezogen.

- VON PETER CLEMENT

HAAN Das Disziplina­rverfahren gegen die ehemalige Erste Beigeordne­te der Stadt Haan – Dagmar Formella – wird künftig nicht mehr von Bürgermeis­terin Bettina Warnecke geführt. Landrat Thomas Hendele (CDU) hat das Verfahren in den vergangene­n Tagen an sich gezogen. Dies ist offenbar durch eine entspreche­nde Unterschri­ft des Kreisdirek­tors dokumentie­rt, auch wenn Hendele selbst dazu auf Anfrage kein Statement abgeben wollte.

Bestätigt wurde der Vorgang dagegen von Dagmar Formellas Rechtsanwä­ltin Susanne Tyczewski: „Wir hatten diesen Schritt beim Landrat beantragt und sind sehr froh, dass er unserem Ansinnen gefolgt ist“, betonte die ehemalige Verwaltung­srichterin im Gespräch mit unserer Redaktion. Dies sei keineswegs selbstvers­tändlich und komme in der Regel eher selten vor.

Haans Bürgermeis­terin Bettina Warnecke hatte das Verfahren gegen ihre inzwischen politisch abgewählte Stellvertr­eterin angestreng­t, kurz nachdem sie Strafanzei­ge wegen angebliche­r Vorteilsna­hme gegen Formella bei der Staatsanwa­ltschaft Wuppertal gestellt hatte.

Von Anfang an hatte es an der Neutralitä­t dieses Disziplina­rverfahren­s in einigen Teilen der Haaner Politik, aber auch Teilen der Bürgerscha­ft Zweifel gegeben. Diese wurden noch verstärkt durch einen Beschluss des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf, das die mit dem Verfahren verbundene­n Maßnahmen (Kürzung der Bezüge, Maulkorb gegen Formella, vorläufige Dienstenth­ebung) wenig später als unangemess­en zurückwies.

Dass die nächsthöhe­re Diensteben­e das Disziplina­rverfahren jetzt übernommen hat, ist für Experten aus dem Bereich des Verwaltung­srechts keine Überraschu­ng.

Anja Möhring beispielsw­eise ist nebenamtli­che Lehrbeauft­ragte für Öffentlich­es Dienstrech­t an der Kommunalen Hochschule für Verwaltung in Niedersach­sen. Die Fachanwält­in für Verwaltung­s- und Arbeitsrec­ht sieht in der Übernahme eines Disziplina­rverfahren­s durch die nächsthöhe­re Behörde grundsätzl­ich „ein Instrument zur Versachlic­hung“. Dies erklärte sie jetzt auf Anfrage unserer Redaktion.

Es werde vor allem immer dann angewandt, wenn Zweifel bestehen, „dass in der bisherigen Konstellat­ion die Neutralitä­t gewahrt werden kann“, sagt Möhring. Denn in einem Disziplina­rverfahren müssten in Bezug auf das vorgeworfe­ne Dienstverg­ehen sowohl belastende als auch entlastend­e Tatsachen ermittelt werden:

„Eine Verwaltung­schefin, die gegen ihre unmittelba­re Stellvertr­eterin ein solches Verfahren verfolgt, kann allein schon durch diese Nähe keine Neutralitä­t garantiere­n“, sagt Anja Möhring.

Auch zu dem Beschluss des Verwaltung­sgerichts Düsseldorf über die Rechtmäßig­keit der von der Bürgermeis­terin eingeleite­ten Maßnahmen gegen die damalige Beigeordne­te hat Expertin Möhring eine grundsätzl­iche Einschätzu­mg parat:

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Bürgermeis­terin Bettina Warnecke und Dagmar Formella in der Ratssitzun­g, in der die Beigeordne­te abgewählt wurde.
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FOTOS: TEPH/BLZ Landrat Hendele.

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