Das Geschäft mit den Internet-Gefahren
Die Gefahr, im Internet einen Schaden zu verursachen oder zu erleiden, ist groß. Das haben auch die Versicherungen längst erkannt. Sie bieten deshalb sogenannte Cyber-Versicherungen an. Doch Verbraucher sollten gewarnt sein.
DÜSSELDORF Das Angebot liest sich gut: „Löschdienst, Straf-, Schadenersatz-, Unterlassungsund Vertrags-Rechtsschutz, Aktive Strafverfolgung und Beratungs-Rechtsschutz im Urheberrecht.“In allen diesen Bereichen hilft einem eine große deutsche Versicherung, wenn man sich für deren Internet-Rechtsschutzversicherung entschiede. Grundsätzlich helfen Internet-Versicherungen bei Schäden, die im Zusammenhang mit Internetkriminalität entstehen. Also wenn die Online-Banking-Daten gestohlen und Zahlungen veranlasst werden oder bei Problemen bei Online-Käufen. Ein Überblick:
Gibt es Voraussetzungen vor dem Vertragsabschluss?
Versicherungen gewähren Kunden den Internet-Schutz nicht vorbehaltlos. Oftmals muss der Versicherungsnehmer erst einmal nachweisen, dass er seine Daten und Dateien ausreichend schützt, also zum Beispiel mit einem aktuellen Virenscanner oder einer Firewall.
Werden Cyber-Versicherungen stark nachgefragt?
„Noch sind Cyber-Versicherungen für Versicherer ein absolutes Nischenprodukt“, sagt Philipp Opfermann von der Verbraucherzentrale NRW. Doch für Versicherer wird der Markt lukrativer. Nach Angaben des Gesamtverbands der Deutschen Versicherungswirtschaft (GDV ) lag der Gesamtbestand aller Cyber-Versicherungen 2018, also einschließlich Industrie und Gewerbe, bei 50.000 Verträgen. Die Beitragseinnahmen lagen bei 50 Millionen Euro. „Das entspricht ungefähr einer Verdoppelung von Verträgen und Beitragseinnahmen im Vergleich zu 2017“, sagt der GDV-Sprecher. Allein bei der Sparkassenversicherung existierten Ende April 24.459 Privatkunden-Verträge im Bereich des Internetschutzes. Mehr als 73 Prozent der Versicherten waren Ende 2018 älter als 31 Jahre alt, 38 Prozent älter als 51.
Sind Cyber-Versicherungen sinnvoll?
„Wir raten grundsätzlich eher davon ab, eine Cyber-Versicherung abzuschließen“, sagt Verbraucherschützer Opfermann. „Das Geld ist besser in einen guten Virenschutz investiert. Oftmals hilft auch einfach gesunder Menschenverstand, indem man vorsichtig im Internet unterwegs ist und regelmäßig seine Passwörter verändert.“Der Bund der Versicherten (BDV) sieht es für Privatleute ähnlich. „Die am Markt erhältlichen Produkte in diesem Bereich decken keine zusätzlichen, existenzbedrohenden (Cyber-)risiken ab“, heißt es in einer Stellungnahme. Das heißt: Wer über eine Hausrat-, Rechtsschutz- und Haftpflichtversicherung verfügt, ist regelmäßig bereits ausreichend gegen Cyberrisiken geschützt. Konkret: Durch Online-Banking entstandene Schäden sind oft von der Hausratversicherung erfasst oder werden von der Bank aus Kulanz ersetzt. Wer einem Dritten einen Schaden zufügt, indem er unabsichtlich virenverseuchte Daten verschickt, ist oft über eine Haftpflichtversicherung geschützt. Und wer Probleme mit der Lieferung eines online gekauften Produkts hat, findet Hilfe bei seiner Rechtsschutzversicherung. Zu beachten ist auch, dass Cyber-Versicherungen oft nicht bei Urheberrechtsverletzungen greifen; also zum Beispiel, wenn Dateien ohne Erlaubnis der Rechteinhaber heruntergeladen werden. „Sie sind oft ausgeschlossen, weil sie ein unkalkulierbares Risiko für Versicherer darstellen und meist hohe Kosten verursachen“, sagt Opfermann.
Sinnvoll kann eine Cyber-Versicherung hingegen für Gewerbetreibende sein. „Denn Betriebe tragen ein anderes Risiko als Privatleute“, sagt der Experte der Verbraucherzentrale. Dies gelte vor allem für Freiberufler oder Unternehmen, die mit sensiblen Daten arbeiten, zum Beispiel Hotels. Ratsam ist in jedem Fall, vor dem Abschluss einer Internet-Versicherung erst einmal die bestehenden Versicherungspolicen auf Schadensfälle im Internet zu überprüfen.