Bewährung für Unfallfahrer (91)
Der Mann stand vor Gericht, weil er im September eine 69-Jährige anfuhr und so schwer verletzte, dass sie starb. Der Rentner gab eine Sehschwäche zu und dass er unkonzentriert war.
Es war ein kurzer Augenblick, ein Moment der Unachtsamkeit. Doch er hatte schwerste Folgen und hätte vielleicht sogar verhindert werden können. Eine 69 Jahre alte Fußgängerin starb im vergangenen September nach einer Kollision mit einem Pkw an einem Zebrastreifen, bloß weil der Fahrer schlecht sieht und zudem an seinem Autoradio hantiert hatte. Das brachte dem betagten Fahrer, der 91 Jahre alt ist, nun zehn Monate Bewährungsstrafe ein.
So urteilte gestern das Amtsgericht, sprach den Ex-Handelsvertreter wegen fahrlässiger Tötung schuldig. Als Bewährungsauflage muss er nun 7200 Euro an eine Einrichtung für Unfallopfer zahlen. Die Familie des Opfers hatte allerdings auf eine härtere Bestrafung gedrängt. Der Rentner habe aufgrund der Sehschwäche in Kauf genommen, dass er als Autofahrer irgendwann einen schweren Unfall verursacht – und habe sich dennoch weiterhin ans Steuer gesetzt. Die Hinterbliebenen des Opfers fanden, der Todesfahrer habe also fast vorsätzlich gehandelt. So weit ging das Gericht aber dann gestern nicht.
Der Angeklagte habe, so das Urteil, nicht nachweisbar hingenommen, dass ein Mensch durch seine Sehschwäche hinter dem Steuer zu Tode kommt. Genau das aber war an einem Septembermittag 2018 bei einer Schule an der Graf-Recke-Straße passiert. Als eine Hundehalterin an einem Zebrastreifen – kurz bevor Kinder nach Unterrichtsende mittags aus der Schule strömen – die Straße überqueren wollte, ist der Angeklagte mit seiner Mercedes-Limousine laut Zeugen ungebremst auf die 69-Jährige zugefahren, hat sie durch den Aufprall in die Luft geschleudert und so schwer verletzt, dass sie keine zwei Stunden später in der Uniklinik starb.
Noch am Unfallort gab der Todesfahrer an, er habe sein Autoradio lauter stellen wollen, deshalb nicht auf die Straße geachtet, die Passantin übersehen. Das wiederholte er gestern. Aus seinem GolfClub waren inzwischen aber Stimmen laut geworden waren, wonach der 91-Jährige lange vorher schon als stark sehbehindert aufgefallen sei. So habe er einmal ein Golfcart in einen Teich gelenkt, weil er die algengrüne Wasseroberfläche für einen Teil des Rasens gehalten habe.
Eine Sehschwäche gab der Senior gestern zu: „Mir wurde auch geraten, auf das Autofahrern tunlichst zu verzichten, schon gar keine längeren Fahrten zu machen!“Aber da er beruflich als Vertreter zighunderttausende von Kilometern zurückgelegt hatte und seinen Führerschein seit 1946 besaß, habe er immer noch geglaubt, trotz „Beeinträchtigung“der Sehfähigkeit (Makula-Degeneration) und mit seiner Routine weiter fahren zu können.
Immerhin habe seine Frau damals im Hospital gelegen, zwei Mal täglich sei er mit dem Auto zu ihr gefahren, um sie zu pflegen. Das aber kostete jene 69-jährige Fußgängerin dann das Leben. Die Schuld dafür nahm der Senior auf sich, hat schon am Unfalltag seinen Führerschein abgegeben. Doch sei das Ausmaß seiner Fahrlässigkeit so groß, dass dafür nun eine Bewährungsstrafe von zehn Monaten fällig ist, so die Richterin. So habe der 91-Jährige die Passantin nicht durch ein „Augenblicksversagen“, also einen kleinen Moment der Unachtsamkeit getötet, sondern durch regelrechtes „Wegrichten des Blickes“von der Straße.
Der 91-Jährige und sein Anwalt nahmen das Urteil sofort an. Deutlich glimpflicher war einen Tag zuvor beim Amtsgericht ein Prozess gegen einen anderen Autofahrer (81) ausgegangen. Er hatte auf einer Fahrt durch Oberkassel Ende 2017 am Steuer plötzlich einen epilepsie-ähnlichen Anfall erlitten, hatte die Kontrolle über sein Auto verloren, war erst nach einem Crash mit einer Haltestelle am Belsenplatz und mit einem anderen Auto zum Stehen gekommen. Ein Psychiater bestätigte vor Gericht, dass dieser erstmalige Anfall für den Senior nicht vorhersehbar gewesen sei. Ein Amtsrichter sprach den 81-Jährigen deshalb frei von jeder Schuld.
Ein Fahrtüchtigkeits-Test hätte diesen Fall verhindert, meint Nicole Lange. Kommentar