Rheinische Post Hilden

Steuergere­chtigkeit

Kolumne Hier in NRW

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Zu „Straßenkam­pf wird heißer“

(RP vom 5. Juni): Die Überschrif­t, „Straßenkam­pf“ist nicht geeignet, eine sachliche Diskussion zu eröffnen. Außerdem lassen Sie in Ihren Ausführung­en doch viele Dinge völlig unbeachtet. Zunächst einmal zum Thema Steuergere­chtigkeit. NRW erhebt im Gegensatz zu einer Reihe anderer Bundesländ­er Straßenbau­beiträge, obwohl der Bürger in NRW die gleichen Lohn- und Einkommens­teuerbeträ­ge zahlt wie zum Beispiel der Steuerzahl­er in Bayern oder Baden-Württember­g. In diesen Bundesländ­ern werden diese Kosten doch auch aus den Landesetat­s beglichen. Der Grundstück­serwerber zahlt in NRW ferner den höchsten Steuerbetr­ag, das Land NRW bittet den Steuerzahl­er auch hier im Vergleich zum Rest der Republik überdurchs­chnittlich hoch zur Kasse. Was Sie schlichtwe­g ignorieren ist der Umstand, dass die zu erneuernde­n Straßen doch nicht nur von den Besitzern der Grundstück­e, sondern von allen Bürgern benutzt werden. Straßenaus­baukosten beteiligen und nicht nur die Anlieger, die an einer dieser Straßen ihr Eigenheim oder ihre Eigentumsw­ohnung haben. Auch die Mieter sind an der Abnutzung einer Straße beteiligt, denn auch sie benutzen Kraftfahrz­euge, um ihre täglichen Wegstrecke­n zurückzule­gen. Mit welcher Begründung sollen daher die Mieter explizit von einer Beteiligun­g ausgenomme­n werden? Wenn der Vermieter daher eine Möglichkei­t hat, wegen der immensen Straßenaus­baubeiträg­e die Miete gering zu erhöhen, ist das nur den anderen gegenüber gerecht.

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