Kükenschreddern bleibt erlaubt
Das Bundesverwaltungsgericht hat das massenhafte Töten männlicher Küken für zulässig erklärt – zumindest übergangsweise. Verbraucherschützer fordern jetzt ein Ausstiegsdatum.
BERLIN Geflügelbetriebe dürfen weiterhin männliche Küken töten, deren Aufzucht sich wirtschaftlich nicht lohnen würde. Dies gilt so lange, bis geeignete Verfahren in Serie sind, mit denen man das Geschlecht schon im Ei bestimmen kann. Zu diesem Urteil kam am Donnerstag das Bundesverwaltungsgericht (Az.: BVerwG 3 C 28.16 und 3 C 29.16).
In Deutschland werden jährlich mehr als 40 Millionen Küken geschreddert oder vergast. Die männlichen Tiere gelten als für die Aufzucht ungeeignet, weil sie nicht genug Fleisch ansetzen und eben auch keine Eier legen. Die EU duldet, dass die Küken bis zu 72 Stunden nach dem Schlüpfen geschreddert oder vergast werden.
Seit Jahren ist das Bundeslandwirtschaftsministerium bemüht, die grausame Praxis abzustellen. Mittlerweile gibt es Techniken, das Geschlecht bereits im Ei zu bestimmen. „Es wird Zeit, dass in dieser Frage endlich Klarheit für die Verbraucher geschaffen wird und die neuen Verfahren schnell zum Einsatz kommen“, sagte der Chef des Bundesverbandes der Verbraucherzentralen, Klaus Müller, unserer Redaktion. Der Verbraucherschützer dringt auf ein konkretes Datum, zu dem das Kükentöten verboten wird: „Für Verlässlichkeit und Planungssicherheit würde dabei ein Ausstiegsdatum sorgen.“Müller verwies auch darauf, dass viele Verbraucher das Vergasen und Schreddern von Küken als „zutiefst grausam“empfinden.
Landwirtschaftsministerin Julia Klöckner (CDU) wiederholte ihre Position, dass das Kükentöten ethisch nicht vertretbar sei, und verwies darauf, dass ihr Ministerium die neuen Techniken mit acht Millionen Euro fördere. Ein konkretes Datum für das Ende des Tötens von Küken nannte sie allerdings nicht.
NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser (CDU) konnte dem Urteil der Verwaltungsrichter auch Positives abgewinnen. „Das Bundesverwaltungsgericht hat klar gesagt, dass das Töten von männlichen Küken nicht mit dem Grundsatz des Tierschutzes vereinbar ist“, betonte Esser. In NRW werde das als Durchbruch gewertet.
Ursprünglich hatte die rot-grüne Landesregierung 2013 einen Erlass herausgegeben, wonach das Kükentöten in NRW verboten werden sollte. Zwei nordrhein-westfälische Brutbetriebe klagten dagegen und bekamen auch in den Vorinstanzen recht. Der Zentralverband der Deutschen Geflügelwirtschaft begrüßte das Urteil von Donnerstag. Ihr Präsident, Friedrich-Otto Ripke, betonte zugleich, dass die Geflügelwirtschaft das Urteil als Auftrag verstehe, „intensiv daran zu arbeiten, praxistaugliche Alternativen zum Erfolg zu führen“. Wie lange das aus Sicht der Geflügelzüchter dauern soll, dazu machte Ripke keine Angaben.
Grünen-Fraktionsvize Oliver Krischer wiederum widersprach der Einschätzung, dass die Entwicklung der Technik noch Zeit brauche: „Eine technische Lösung ist serienreif und einsetzbar, die Brütereien müssen sie nur kaufen.“Beim Einsatz der Geschlechtsbestimmung würden sich die Eier um nur zwei Cent pro Stück verteuern.
Selbst bei der Produktion von Öko-Eiern werden männliche Küken getötet. Verbraucher, die schon heute den Kauf solcher Eier vermeiden wollen, müssen auf zusätzliche Kennzeichnungen auf den Packungen achten, beispielsweise „Hähnlein“oder „Herzbube“.