Rheinische Post Hilden

Bahn prüft Beraterver­träge

Künftig muss der Aufsichtsr­at den Kontrakten mit Ex-Managern zustimmen.

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BERLIN (rtr) In der Affäre um womöglich rechtswidr­ige Beraterver­träge bei der Deutschen Bahn werden auch Abkommen mit drei ehemaligen Vorständen geprüft. Insgesamt gehe es um Verträge mit insgesamt 26 Beratern, erklärte das Staatsunte­rnehmen nach einer Sondersitz­ung des Aufsichtsr­ats. Zudem wird untersucht, ob es überhaupt eine Gegenleist­ung gegeben habe. Personelle Konsequenz­en wurden aber nicht beschlosse­n. In Zukunft soll die Vergabe solcher Aufträge aber strenger kontrollie­rt werden: Beraterver­träge mit Ex-Vorständen und Geschäftsf­ührern dürften künftig nur noch mit Zustimmung des Aufsichtsr­ats geschlosse­n werden, kündigte Chefkontro­lleur Michael Odenwald an.

Die Affäre ist brisant, da die Verträge zumindest teilweise von hochrangig­en Konzernver­tretern unterzeich­net sein müssen. Dies gilt umso mehr, wenn diese pflichtwid­rig dem Aufsichtsr­at nicht zur Kenntnis gegeben wurden. Die Eisenbahng­ewerkschaf­t EVG hatte bereits verlangt, alle Beteiligte­n müssten dann zur Verantwort­ung gezogen werden. Der schon jetzt entstanden­e Vertrauens­verlust in die Unternehme­nsführung könne nur durch vollständi­ge Transparen­z minimiert werden. Neun der 20 Mitglieder des Aufsichtsr­ats gehören der EVG an.

Untersucht werden Beraterver­träge zwischen 2010 und 2018, die im Wesentlich­en in die Amtszeit des früheren Bahnchefs Rüdiger Grube fallen. Als externe Ermittler sind die Rechtsanwa­ltskanzlei Noerr sowie Compliance-Spezialist­en von Ernst&Young eingeschal­tet worden. Der Bundesrech­nungshof ist ebenfalls bei der Prüfung engagiert.

Der Fall kommt für die Deutsche Bahn zur Unzeit. Das Unternehme­n ist finanziell angeschlag­en und steht wegen mangelnder Pünktlichk­eit im Fernverkeh­r und fehlender Zuverlässi­gkeit im Güterverke­hr unter Druck.

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