Bahn prüft Beraterverträge
Künftig muss der Aufsichtsrat den Kontrakten mit Ex-Managern zustimmen.
BERLIN (rtr) In der Affäre um womöglich rechtswidrige Beraterverträge bei der Deutschen Bahn werden auch Abkommen mit drei ehemaligen Vorständen geprüft. Insgesamt gehe es um Verträge mit insgesamt 26 Beratern, erklärte das Staatsunternehmen nach einer Sondersitzung des Aufsichtsrats. Zudem wird untersucht, ob es überhaupt eine Gegenleistung gegeben habe. Personelle Konsequenzen wurden aber nicht beschlossen. In Zukunft soll die Vergabe solcher Aufträge aber strenger kontrolliert werden: Beraterverträge mit Ex-Vorständen und Geschäftsführern dürften künftig nur noch mit Zustimmung des Aufsichtsrats geschlossen werden, kündigte Chefkontrolleur Michael Odenwald an.
Die Affäre ist brisant, da die Verträge zumindest teilweise von hochrangigen Konzernvertretern unterzeichnet sein müssen. Dies gilt umso mehr, wenn diese pflichtwidrig dem Aufsichtsrat nicht zur Kenntnis gegeben wurden. Die Eisenbahngewerkschaft EVG hatte bereits verlangt, alle Beteiligten müssten dann zur Verantwortung gezogen werden. Der schon jetzt entstandene Vertrauensverlust in die Unternehmensführung könne nur durch vollständige Transparenz minimiert werden. Neun der 20 Mitglieder des Aufsichtsrats gehören der EVG an.
Untersucht werden Beraterverträge zwischen 2010 und 2018, die im Wesentlichen in die Amtszeit des früheren Bahnchefs Rüdiger Grube fallen. Als externe Ermittler sind die Rechtsanwaltskanzlei Noerr sowie Compliance-Spezialisten von Ernst&Young eingeschaltet worden. Der Bundesrechnungshof ist ebenfalls bei der Prüfung engagiert.
Der Fall kommt für die Deutsche Bahn zur Unzeit. Das Unternehmen ist finanziell angeschlagen und steht wegen mangelnder Pünktlichkeit im Fernverkehr und fehlender Zuverlässigkeit im Güterverkehr unter Druck.