Rheinische Post Hilden

Stadt verklagt Hundehalte­rin

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Neben ihrem nicht angeleinte­n Hund auf einer Parkbank in Flingern zu sitzen, soll eine Frührentne­rin jetzt fast 15.000 Euro kosten – und ihren Hund musste sie auch abgeben. Die 44-Jährige hatte sich vor vier Jahren nämlich mit einer Dreier-Streife des städtische­n Ordnungsun­d Service-Dienstes (OSD) angelegt, dabei wurde eine OSD-Mitarbeite­rin am Daumen verletzt und war wochenlang krankgesch­rieben. Jetzt verklagte die Landeshaup­tstadt jene Ex-Hundehalte­rin beim Landgerich­t auf Zahlung von 11.744 Euro als Lohnersatz­kosten für den Ausfall dieser Angestellt­en. Am Donnerstag wurde darüber verhandelt, ein Urteil gibt es dazu noch nicht.

Teuer zu stehen kam die Hundehalte­rin, dass sie ihren Hund damals bei der Kontrolle zwar noch schnell angeleint hat, dann aber weggehen wollte. Zwei der OSD-Kräfte versuchten das zu verhindern, es kam zum Handgemeng­e, bei dem die 44-Jährige mit einer Bierflasch­e ausgeholt habe (ohne zu treffen) und „um sich getreten“haben soll, wie ein Anwalt der Stadt im Zivilverfa­hren vortrug. Ergebnis: Die Hundehalte­rin wurde überwältig­t und der Polizei übergeben. Als Folge wurde ihr die Erlaubnis zur Hundehaltu­ng entzogen, ihre Mischlings­hündin „Maggy“musste sie abgeben. Mehr noch: Wegen tätlichen Angriffs auf die OSD-Streife wurde sie zu 900 Euro Strafe verurteilt, musste der am Daumen verletzten Stadt-Mitarbeite­rin weitere 1000 Euro als Schmerzens­geld zahlen.

Und nun klagt die Stadt noch auf die Ausfallkos­ten für jene OSD-Angestellt­e. Die nämlich sei hinterher mehr als fünf Wochen nicht arbeitsfäh­ig gewesen. Der Anwalt der Ex-Hundehalte­rin betonte, dass seine Mandantin mit der Daumenverl­etzung dieser OSD-Kraft „nichts zu tun“gehabt habe. Und überhaupt stelle sich die Frage, „ob die ganze Eskalation nicht vom OSD verursacht worden ist“. Statt die Hundehalte­rin nämlich einfach zu verwarnen, habe die OSD-Streife überreagie­rt – und damit aus geringem Anlass verschulde­t, dass es überhaupt zu einem Handgemeng­e kam.

Dem widersprac­h der Stadt-Anwalt: Wer mit einer Flasche ausholt, dann noch um sich tritt, könne nicht mit Nachsicht der OSD-Kräfte rechnen. Dennoch sei es denkbar, dass man der 44-Jährigen, die wegen eines Trauerfall­s am Donnerstag nicht zur Verhandlun­g kommen konnte, jetzt Ratenzahlu­ng für die geforderte­n 11.744 Euro Lohnersatz­kosten gewährt.

Gelingt darüber aber keine Einigung, will das Landgerich­t Ende Juli ein Urteil verkünden.

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