Stadt verklagt Hundehalterin
Neben ihrem nicht angeleinten Hund auf einer Parkbank in Flingern zu sitzen, soll eine Frührentnerin jetzt fast 15.000 Euro kosten – und ihren Hund musste sie auch abgeben. Die 44-Jährige hatte sich vor vier Jahren nämlich mit einer Dreier-Streife des städtischen Ordnungsund Service-Dienstes (OSD) angelegt, dabei wurde eine OSD-Mitarbeiterin am Daumen verletzt und war wochenlang krankgeschrieben. Jetzt verklagte die Landeshauptstadt jene Ex-Hundehalterin beim Landgericht auf Zahlung von 11.744 Euro als Lohnersatzkosten für den Ausfall dieser Angestellten. Am Donnerstag wurde darüber verhandelt, ein Urteil gibt es dazu noch nicht.
Teuer zu stehen kam die Hundehalterin, dass sie ihren Hund damals bei der Kontrolle zwar noch schnell angeleint hat, dann aber weggehen wollte. Zwei der OSD-Kräfte versuchten das zu verhindern, es kam zum Handgemenge, bei dem die 44-Jährige mit einer Bierflasche ausgeholt habe (ohne zu treffen) und „um sich getreten“haben soll, wie ein Anwalt der Stadt im Zivilverfahren vortrug. Ergebnis: Die Hundehalterin wurde überwältigt und der Polizei übergeben. Als Folge wurde ihr die Erlaubnis zur Hundehaltung entzogen, ihre Mischlingshündin „Maggy“musste sie abgeben. Mehr noch: Wegen tätlichen Angriffs auf die OSD-Streife wurde sie zu 900 Euro Strafe verurteilt, musste der am Daumen verletzten Stadt-Mitarbeiterin weitere 1000 Euro als Schmerzensgeld zahlen.
Und nun klagt die Stadt noch auf die Ausfallkosten für jene OSD-Angestellte. Die nämlich sei hinterher mehr als fünf Wochen nicht arbeitsfähig gewesen. Der Anwalt der Ex-Hundehalterin betonte, dass seine Mandantin mit der Daumenverletzung dieser OSD-Kraft „nichts zu tun“gehabt habe. Und überhaupt stelle sich die Frage, „ob die ganze Eskalation nicht vom OSD verursacht worden ist“. Statt die Hundehalterin nämlich einfach zu verwarnen, habe die OSD-Streife überreagiert – und damit aus geringem Anlass verschuldet, dass es überhaupt zu einem Handgemenge kam.
Dem widersprach der Stadt-Anwalt: Wer mit einer Flasche ausholt, dann noch um sich tritt, könne nicht mit Nachsicht der OSD-Kräfte rechnen. Dennoch sei es denkbar, dass man der 44-Jährigen, die wegen eines Trauerfalls am Donnerstag nicht zur Verhandlung kommen konnte, jetzt Ratenzahlung für die geforderten 11.744 Euro Lohnersatzkosten gewährt.
Gelingt darüber aber keine Einigung, will das Landgericht Ende Juli ein Urteil verkünden.