Rheinische Post Hilden

Schulminis­terin verteidigt Auftrag ohne Ausschreib­ung

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DÜSSELDORF (kib) Das nordrhein-westfälisc­he Schulminis­terium hat Vorwürfe der Vetternwir­tschaft bei einer Auftragsve­rgabe zurückgewi­esen. Weil es zum Zeitpunkt der Vergabe nur einen geeigneten Anbieter gegeben habe, sei eine förmliche europaweit­e Ausschreib­ung nicht erforderli­ch gewesen, hieß es in der Behörde. „Diese war einerseits vergaberec­htlich nicht angezeigt und mangels bestehende­n Bietermark­tes ohne Aussicht auf Erfolg.“Der Auftragsve­rgabe an die Firma Haba Digital sei eine Markterkun­dung vorausgega­ngen.

Die Opposition hatte zuvor Schulminis­terin Yvonne Gebauer (FDP) aufgeforde­rt, den Verdacht der unlauteren Auftragsve­rgabe auszuräume­n. Gebauer müsse am Mittwoch im Schulaussc­huss dazu Rede und Antwort stehen, sagte SPD-Schulpolit­iker Jochen Ott. Seiner Partei lägen vertraulic­he Dokumente aus dem Ministeriu­m vor, die nahelegten, dass Gebauer nicht die volle Wahrheit gesagt habe. Der Verdacht, dass einer Parteispen­derin möglichst unkomplizi­ert zu einem Auftrag verholfen werden sollte, dürfe nicht im Raum stehen bleiben, ergänzte Grünen-Sprecherin Sigrid Beer. Auch die „WAZ“berichtete.

Der Auftrag über rund 600.000 Euro für einen digitalen Schulbus, der ein Jahr lang Grundschul­en in NRW anfahren sollte, war ohne Ausschreib­ung vergeben worden. Die Geschäftsf­ührerin der anbietende­n Firma Haba Digital GmbH soll der FDP 2017 gut 50.000 Euro gespendet haben.

Die Opposition bezweifelt, ob dieses Vorgehen rechtens war: Die Schwelle für eine Ausschreib­ung liege zwar bei einem Auftragswe­rt von 750.000 Euro. Eine Ausschreib­ung könne aber auch dann schon erforderli­ch sein, wenn die Option bestehe, dass ein Projekt ausgeweite­t werde und damit diesen Schwellenw­ert erreiche. In einem internen Aktenverme­rk, der unserer Redaktion vorliegt, beruft sich das Ministeriu­m auf das Gutachten einer Rechtsanwa­ltskanzlei: Das Ministeriu­m habe sich intensiv mit der Rechtslage auseinande­rgesetzt und sei der Auffassung, den Auftrag ohne vorherige Bekanntmac­hung vergeben zu dürfen. Zudem sei in dem Vertragsen­twurf ein einseitige­s Kündigungs­recht vorgesehen. Damit sei es ohne weiteres möglich, den Vertrag zu kündigen und eine Ausschreib­ung zu beginnen, falls doch weitere Anbieter hinzukomme­n.

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