Schulministerin verteidigt Auftrag ohne Ausschreibung
DÜSSELDORF (kib) Das nordrhein-westfälische Schulministerium hat Vorwürfe der Vetternwirtschaft bei einer Auftragsvergabe zurückgewiesen. Weil es zum Zeitpunkt der Vergabe nur einen geeigneten Anbieter gegeben habe, sei eine förmliche europaweite Ausschreibung nicht erforderlich gewesen, hieß es in der Behörde. „Diese war einerseits vergaberechtlich nicht angezeigt und mangels bestehenden Bietermarktes ohne Aussicht auf Erfolg.“Der Auftragsvergabe an die Firma Haba Digital sei eine Markterkundung vorausgegangen.
Die Opposition hatte zuvor Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) aufgefordert, den Verdacht der unlauteren Auftragsvergabe auszuräumen. Gebauer müsse am Mittwoch im Schulausschuss dazu Rede und Antwort stehen, sagte SPD-Schulpolitiker Jochen Ott. Seiner Partei lägen vertrauliche Dokumente aus dem Ministerium vor, die nahelegten, dass Gebauer nicht die volle Wahrheit gesagt habe. Der Verdacht, dass einer Parteispenderin möglichst unkompliziert zu einem Auftrag verholfen werden sollte, dürfe nicht im Raum stehen bleiben, ergänzte Grünen-Sprecherin Sigrid Beer. Auch die „WAZ“berichtete.
Der Auftrag über rund 600.000 Euro für einen digitalen Schulbus, der ein Jahr lang Grundschulen in NRW anfahren sollte, war ohne Ausschreibung vergeben worden. Die Geschäftsführerin der anbietenden Firma Haba Digital GmbH soll der FDP 2017 gut 50.000 Euro gespendet haben.
Die Opposition bezweifelt, ob dieses Vorgehen rechtens war: Die Schwelle für eine Ausschreibung liege zwar bei einem Auftragswert von 750.000 Euro. Eine Ausschreibung könne aber auch dann schon erforderlich sein, wenn die Option bestehe, dass ein Projekt ausgeweitet werde und damit diesen Schwellenwert erreiche. In einem internen Aktenvermerk, der unserer Redaktion vorliegt, beruft sich das Ministerium auf das Gutachten einer Rechtsanwaltskanzlei: Das Ministerium habe sich intensiv mit der Rechtslage auseinandergesetzt und sei der Auffassung, den Auftrag ohne vorherige Bekanntmachung vergeben zu dürfen. Zudem sei in dem Vertragsentwurf ein einseitiges Kündigungsrecht vorgesehen. Damit sei es ohne weiteres möglich, den Vertrag zu kündigen und eine Ausschreibung zu beginnen, falls doch weitere Anbieter hinzukommen.