Rheinische Post Hilden

Staatsanwa­lt wertet Brandstift­ung im Kiosk als Mordversuc­h

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Die nächtliche Brandstift­ung in einem Kiosk an der Münsterstr­aße soll vom Landgerich­t jetzt als Mordversuc­h an den schlafende­n Hausbewohn­ern gewertet werden. Das hat gestern der Staatsanwa­lt im Prozess gegen den Kiosk-Betreiber (45) gefordert – und einen Haftbefehl gegen den Angeklagte­n beantragt.

Bisher ging die Anklage gegen den Büdchen-Besitzer, der vor Gericht schweigt, von schwerer Brandstift­ung aus. Jetzt aber wertet der Staatsanwa­lt die Brandstift­ung als Mordversuc­h. Täter könne nur der 45-Jährige gewesen sein, weil nur er einen Schlüssel zum Kiosk besessen habe.

Nachts war im März 2018 laut Angaben eines Brandgutac­hters an vier Stellen innerhalb des Büdchens Benzin verschütte­t, dann war mit Brennstoff eine Lunte bis zur Tür gelegt und von draußen angezündet worden. Einsatzkrä­fte der Feuerwehr gingen sofort von einem massiven Vollbrand aus, bei dem auch „Menschenle­ben in Gefahr“gerieten. Das bestätigte der damalige Einsatzlei­ter als Zeuge im Prozess vor dem Landgerich­t. Der Kiosk liegt im Erdgeschos­s eines fünfstöcki­gen Wohnhauses, dessen Bewohner im Schlaf überrascht wurden. Auch der Brandexper­te ging davon aus, dass es ohne die rasch erfolgte Hilfe nur wenige Minuten gedauert hätte, bis die Flammen auf die erste Wohnung übergegrif­fen hätten.

Weil die Strafe bei einer Verurteilu­ng wegen Mordversuc­hs aber erheblich höher wäre, sah der Staatsanwa­lt darin auch einen Fluchtanre­iz für den Angeklagte­n, der die türkische Staatsbürg­erschaft besitzt. Die Richter ließen den 45-Jährigen übers Wochenende jedoch in seine Meerbusche­r Wohnung zurückkehr­en. Ob sie den Anträgen des Staatsanwa­lts folgen, soll dann in der nächsten Woche verkündet werden.

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