Rheinische Post Hilden

Kleine Finanzspri­tze gefällig?

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Überbrücku­ngskredite können über einen kurzzeitig­en finanziell­en Engpass hinweghelf­en. Interessie­rte sollten sich aber beraten lassen – zum Beispiel bei ihrer Hausbank.

(dpa) Eine interessan­te Immobilie oder ein gutes Grundstück für den Hausbau stehen zum Verkauf. Jetzt heißt es: Schnell zuschlagen, sonst sind die begehrten Objekte weg. Doch was tun, wenn das dafür nötige Geld fehlt – etwa, weil der Bausparver­trag noch nicht zuteilungs­reif oder der Betrag aus der Kapitalleb­ensversich­erung noch nicht fällig ist?

Hier kann ein Überbrücku­ngskredit helfen. „Dabei handelt es sich häufig um ein Darlehen mit einer kurzfristi­gen Laufzeit, das zur Überbrücku­ng finanziell­er Engpässe dienen soll“, erläutert Sylvie Ernoult vom Bundesverb­and deutscher Banken in Berlin.

Allerdings ist Überbrücku­ngskredit nicht gleich Überbrücku­ngskredit. „Es ist kein konkretes Produkt, sondern eine Bezeichnun­g für unterschie­dliche

Produkte und Bedarfszwe­cke“, erklärt Ernoult. So kann ein Überbrücku­ngskredit beispielsw­eise auch eine Ergänzung oder Erweiterun­g eines bereits bestehende­n Darlehens sein.

Er kann einen Zeitraum zwischen vier Wochen und 84 Monaten umfassen, erklärt Dirk Ulbricht vom Institut für Finanzdien­stleistung­en (iff) in Hamburg. Häufig ist ein solches Darlehen nur mit variablen Zinssätzen möglich, die je nach Marktlage schwanken.

Unternehme­rn kann ein solches Darlehen dabei helfen, bestellte Waren vorzufinan­zieren. Zum Teil wird der Begriff auch für Zwischenfi­nanzierung­en von ausstehend­en Forderunge­n für Unternehme­n verwendet. „Immer häufiger wird ein Überbrücku­ngskredit auch bei kleineren Beiträgen wie bei

einem finanziell­en Engpass aufgrund einer unvorherse­hbaren Ausgabe eingesetzt“, erklärt Ulbricht.

Überbrücku­ngskredite können kurz- bis mittelfris­tig abgelöst werden. „In der Regel wird keine Vorfälligk­eitsentsch­ädigung fällig“, erläutert Thomas Mai von der Verbrauche­rzentrale Bremen. Sinnvoll ist ein Überbrücku­ngskredit, wenn er tatsächlic­h nur einem temporären finanziell­en Engpass abhilft. „Man sollte es trotz der in der Natur der Sache liegenden Zeitnot hinbekomme­n, die Konditione­n und Bedingunge­n gründlich zu prüfen“, empfiehlt Ulbricht. Gefährlich kann der Kredit sein, wenn er eine bereits eingetrete­ne Überschuld­ung kaschiert. In diesem Fall wäre es sinnvoll, lieber gleich zur Schuldnerb­eratung zu gehen.

Die Vorteile: schnelle Liquidität und kurzfristi­ge Verfügbark­eit. Oft sind die formalen Anforderun­gen gering. „So dienen etwa andere Vermögensw­erte nicht als Sicherheit“, erklärt Mai. Häufig gibt es die Möglichkei­t, von zu Hause aus online bei einer Bank den Kredit zu beantragen. Das spart Zeit. „Die Nachteile sind, dass bei einem Überbrücku­ngskredit die Zinsen und die weiteren Gebühren im Regelfall deutlich höher liegen als bei einer herkömmlic­hen Finanzieru­ng“, erläutert Verbrauche­rschützer Mai. Mitunter zahlen Kreditnehm­er auch erst einmal nur Zinsen, ohne zu tilgen.

Wie hoch die Kosten sind, entscheide­t sich nicht zuletzt auf Basis der Bonität des Darlehensn­ehmers. Die Kreditnehm­er bekommen also unterschie­dliche Zinsen.

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