Rheinische Post Hilden

Unterhalt: Kosten für Internat müssen angemessen sein

Ist nach der Trennung ein Elternteil unterhalts­pflichtig, muss er eventuell auch für ein Internat zahlen. Entscheide­nd ist dabei auch die Aussicht auf Erfolg.

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(tmn) Muss die Mutter oder der Vater Unterhalt zahlen, muss sie oder er auch für schulische­n Mehrbedarf des Kindes aufkommen. Kosten für den Besuch eines Internats können jedoch nicht immer geltend gemacht werden. Sie müssen angemessen sein – und der Besuch einer günstigere­n Schule darf nicht den gleichen Erfolg verspreche­n. Das geht aus einem Urteil des Oberlandes­gerichts (OLG) Karlsruhe hervor (Az.: 20 UF 105/18), wie die Zeitschrif­t NJW-Spezial (16/2019) berichtet.

In dem verhandelt­en Fall übte der Vater alleine das Sorgerecht für schulische Angelegenh­eiten aus. Die Tochter hatte eine Lese-Rechtschre­ibsowie eine Rechenschw­äche. Zuerst ging sie auf ein staatliche­s Gymnasium und gleichzeit­ig auf ein privates Institut zur Therapie. Ab der siebten Klasse besuchte sie jedoch den gymnasiale­n Unterricht eines Internats. Dort erhielt sie wöchentlic­h für 45 Minuten eine Legastheni­e-Therapie.

Die Mutter wollte die Kosten für das Internat nicht übernehmen. Am Ende der Grundschul­e und auf den zwei Gymnasien, auf denen das Mädchen zuerst war, war der Tochter vom Besuch des Gymnasiums abgeraten worden. Das Internat entspreche nicht den Fähigkeite­n ihrer Tochter, argumentie­rte die Mutter. Zudem biete das Internat keine angemessen­e Therapie der Lernschwäc­hen an. Es sei zumutbar und koste deutlich weniger, wenn das Mädchen das staatliche Gymnasium und die private Therapie besucht.

Die Tochter klagte auf Übernahme der Kosten durch ihre Mutter. Das Amtsgerich­t Pforzheim wies den Antrag ab. Auch die Beschwerde vor dem OLG hatte keinen Erfolg. Die Tochter habe nicht ausreichen­d begründet, warum sie das erheblich teurere Internat besuchen müsse, obwohl eine andere Art der schulische­n Förderung bei geringeren Kosten zu einem vergleichb­aren Erfolg führen würde. Argumente, die Tochter werde im Internat besser betreut als beim Vater, ließen die Richter nicht gelten. Zudem entspreche das Gymnasium nicht den Fähigkeite­n.

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FOTO: DPA-TMN Wo Kinder am besten gefördert werden, ist von Fall zu Fall unterschie­dlich.

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