17 Wahlkreise werden überprüft
Wenn Wahlkreise zu groß sind, müssen Zuschnitte geändert werden.
(arl) Neun Monate vor der Kommunalwahl ist die Einteilung der Wahlkreise in Düsseldorf noch nicht sicher. Wegen des Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW muss die Stadt die Wahlkreise anpassen, in denen die Zahl der Wahlberechtigten zu stark vom Durchschnitt abweicht. 17 der 41 Düsseldorfer Wahlkreise für die Ratswahl liegen über der Toleranzgrenze von 15 Prozent. Bei zehn Wahlkreisen ist die Abweichung so stark, dass sie rechtlich nicht als Ausnahme zu begründen ist. Das Wahlamt muss in diesen Fällen die Grenzen verändern – im Amt wird unter Zeitdruck gerechnet.
Der zuständige Dezernent Christian Zaum will dem Kommunalwahlausschuss am 29. Januar einen Vorschlag unterbreiten. Er geht davon aus, dass die Vorgaben wenig Spielraum für eine Neufassung geben. Die Zahl der Wahlkreise für die Ratswahl soll gleich bleiben, allerdings könnte sich der Zuschnitt in den kritischen Fällen um einige Straßenzüge verändern.
Das Gericht hatte sich im Zuge der erfolgreichen Klage gegen die Abschaffung der Stichwahl überraschend auch zu der Toleranzgrenze geäußert. Die Richter begründen dies mit der Wahlgerechtigkeit. Die Ungewissheit sorgt damit für Unruhe bei den Parteien. Schlimmstenfalls könnten die parteiinternen Auswahlverfahren für die Direktkandidaten hinfällig werden. In Köln mussten CDU und FDP ihre Nominierungs-Parteitage nach dem Neuzuschnitt der Wahlkreise wiederholen. Die Düsseldorfer CDU hat den Termin für ihren Parteitag mit Blick auf den Neuzuschnitt erst auf den 29. Februar gelegt.