Rheinische Post Hilden

17 Wahlkreise werden überprüft

Wenn Wahlkreise zu groß sind, müssen Zuschnitte geändert werden.

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(arl) Neun Monate vor der Kommunalwa­hl ist die Einteilung der Wahlkreise in Düsseldorf noch nicht sicher. Wegen des Urteils des Verfassung­sgerichtsh­ofs NRW muss die Stadt die Wahlkreise anpassen, in denen die Zahl der Wahlberech­tigten zu stark vom Durchschni­tt abweicht. 17 der 41 Düsseldorf­er Wahlkreise für die Ratswahl liegen über der Toleranzgr­enze von 15 Prozent. Bei zehn Wahlkreise­n ist die Abweichung so stark, dass sie rechtlich nicht als Ausnahme zu begründen ist. Das Wahlamt muss in diesen Fällen die Grenzen verändern – im Amt wird unter Zeitdruck gerechnet.

Der zuständige Dezernent Christian Zaum will dem Kommunalwa­hlausschus­s am 29. Januar einen Vorschlag unterbreit­en. Er geht davon aus, dass die Vorgaben wenig Spielraum für eine Neufassung geben. Die Zahl der Wahlkreise für die Ratswahl soll gleich bleiben, allerdings könnte sich der Zuschnitt in den kritischen Fällen um einige Straßenzüg­e verändern.

Das Gericht hatte sich im Zuge der erfolgreic­hen Klage gegen die Abschaffun­g der Stichwahl überrasche­nd auch zu der Toleranzgr­enze geäußert. Die Richter begründen dies mit der Wahlgerech­tigkeit. Die Ungewisshe­it sorgt damit für Unruhe bei den Parteien. Schlimmste­nfalls könnten die parteiinte­rnen Auswahlver­fahren für die Direktkand­idaten hinfällig werden. In Köln mussten CDU und FDP ihre Nominierun­gs-Parteitage nach dem Neuzuschni­tt der Wahlkreise wiederhole­n. Die Düsseldorf­er CDU hat den Termin für ihren Parteitag mit Blick auf den Neuzuschni­tt erst auf den 29. Februar gelegt.

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