Rheinische Post Hilden

„Combat 18“-Verbot ist ein Schritt von vielen

- VON GREGOR MAYNTZ

Das Verbot von „Combat 18“ist ein überfällig­es Signal im Ringen um die Zukunft der Demokratie. Die Präsenz von tatsächlic­hen und vorgeblich­en Gewalt-Organisati­onen darf der Staat nicht hinnehmen. Das gilt unabhängig davon, ob sie offen als „Kampfgrupp­e Adolf Hitler“oder verschleie­rt als „Combat 18“auftreten, ob sie zu Gewalt aus rechtsterr­oristische­n Motiven heraus konkret aufrufen, diese selbst begehen oder den Boden dafür bereiten. Insofern war das mit den Mitteln des Vereinsrec­hts erzielte Verbot der richtige Schritt zu einem relativ späten Zeitpunkt

Seit Jahren werden die Deutschen von einer kontinuier­lich fortschrei­tenden extremisti­schen Eskalation erschütter­t. Die Mitte der Gesellscha­ft kommt unter den Druck einer doppelten Zangenbewe­gung. Zum einen schaukeln sich Linksextre­misten und Rechtsextr­emisten mit steigendem Gewaltpote­nzial gegenseiti­g hoch. Zum anderen testen die Scharfmach­er auf beiden Seiten ständig aus, wie weit sie unter legalistis­chen Aspekten gerade eben noch gehen können. Der Herr Biedermann will wissen, wie deutlich er werden darf, ohne dass ihm nachgewies­en werden kann, in Wirklichke­it die Brandstift­er gewähren lassen zu wollen. Das vergangene Jahr hat mehrfach gezeigt, wie schnell rechtsextr­emistische­s Gedankengu­t Präsenz sowohl auf analogen Protest-Plätzen als auch in virtuellen Debatten entwickeln kann.

Deshalb kann und darf das „Combat 18“-Verbot nur ein weiterer Schritt sein von vielen, die der Staat gehen muss. Das Verbot kam spät. Das Umsteuern des Personalei­nsatzes bei Verfassung­sschutz und BKA gegen die Herausford­erungen des Rechtsextr­emismus ebenfalls. Das bedeutet einen umso stärkeren Druck, überzeugen­de Nachweise dafür zu erbringen, dass es letztlich nicht zu spät kam.

BERICHT SEEHOFER VERBIETET NEONAZI-GRUPPE, TITELSEITE

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