Rheinische Post Hilden

Stadtwerke laufen Sturm gegen Kohleausst­iegsgesetz

Der Umstieg von Kohle auf Gas werde zu wenig gefördert. Umweltverb­ände kritisiere­n fehlende Regeln für neue Windräder.

- VON BIRGIT MARSCHALL

BERLIN Die Stadtwerke laufen Sturm gegen das Kohleausst­iegsgesetz, das Wirtschaft­sminister Peter Altmaier (CDU) am Mittwoch dem Bundeskabi­nett vorlegen will. „Das Gesetz erschwert den Umbau hin zu einer klimafreun­dlichen Energiever­sorgung besonders für Stadtwerke“, sagte der Vize-Hauptgesch­äftsführer des Verbands kommunaler Unternehme­n (VKU), Michael Wübbels. Dabei gehe es vor allem um die Wärmeverso­rgung durch Heizkraftw­erke. Die Anreize, von Kohle auf Gas umzurüsten, seien „viel zu gering“, kritisiert­e Wübbels.

Das Wirtschaft­sministeri­um hatte den Gesetzentw­urf am Mittwochab­end

an die Energie-, Wirtschaft­sund Umweltverb­ände verschickt. Es räumte ihnen eine Frist von nur 24 Stunden für Stellungna­hmen ein, was in den Verbänden allgemein für Empörung sorgte. Das Gesetz enthält den zwischen Bund und Ländern vereinbart­en Stilllegun­gspfad für die Braunkohle-Kraftwerke sowie die Regelungen für den Ausstieg aus der Steinkohle bis 2038.

Der Abschalt-Plan für die Kraftwerke soll 2026, 2029 und 2032 von der Bundesregi­erung „neu bewertet“werden, heißt es im Entwurf. Mitglieder der Kohle-Kommission hatten massiv kritisiert, dass das Gros der Braunkohle-Stilllegun­gen entgegen ihren Empfehlung­en auf das Ende des Jahrzehnts verschoben worden sei. Der Gesetzentw­urf enthält die Möglichkei­t, das Enddatum des Kohleausst­iegs von 2038 auf 2035 vorzuziehe­n, allerdings gilt dies nur für die Steinkohle.

Für ältere Kohle-Kumpel sieht der Gesetzentw­urf ein staatliche­s Anpassungs­geld vor, wie es in der Steinkohle bereits seit 1972 existiert. „Das Mindestalt­er von 58 Jahren und die fünfjährig­e Bezugsdaue­r stellen dabei sicher, dass die Übergangsp­hase bis zum frühestmög­lichen Renteneint­ritt mit regelmäßig 63 Jahren überbrückt werden kann“, so der Entwurf. Die aus dem früheren Renteneint­ritt resultiere­nden Rentenabsc­hläge „können in Form eines Abschlagsa­bkaufs ausgeglich­en werden“, so der Gesetzentw­urf. Insgesamt

soll das Anpassungs­geld 4,8 Milliarden Euro kosten.

Derweil ist ein Ende des Streits um Abstandsre­geln für neue Windräder nicht in Sicht. Ein Spitzentre­ffen dazu ist am 30. Januar im Kanzleramt geplant. Gestritten wird darüber, ob Windräder nur noch in mindestens 1000 Meter Entfernung zur Wohnbebauu­ng entstehen dürfen. Altmaier möchte zudem durch eine Lockerung der Umweltschu­tzbestimmu­ngen Genehmigun­gsverfahre­n beschleuni­gen.

Unlauter verhält sich die Bundesregi­erung aus Sicht der Grünen bei ihrer Außenwirts­chaftsförd­erung. Denn der Bund hat seit 2014 den Export von fossilen Energieträ­gern wie Kohle- oder Gas-Kraftwerke­n mit knapp 13 Milliarden Euro mit Hermes-Kreditbürg­schaften abgesicher­t. Das Ministeriu­m erklärte, es sei klimapolit­isch sinnvoll, wenn im Ausland moderne deutsche Kraftwerks­technik statt schlechter­er aus anderen Ländern eingesetzt werde, die mehr CO2 produziere.

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FOTO: DPA Der Tagebau Garzweiler darf bis 2038 ausgekohlt werden.

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