Rheinische Post Hilden

Völlig betrunken auf dem E-Roller – 4200 Euro Strafe

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Er sei auf einem E-Roller nachts doch nur ein Trittbrett­fahrer gewesen – und deswegen spiele es keine Rolle, dass er dabei mit 1,75 Promille erheblich angetrunke­n war. So wollte sich ein 41-Jähriger beim Amtsgerich­t Düsseldorf am Donnerstag aus seiner Rolle als Angeklagte­r herausrede­n.

Vor drei Monaten war er auf dem Elektrorol­ler von der Polizei an der Haroldstra­ße gestoppt worden, hatte dafür wegen Trunkenhei­tsfahrt per Post einen saftigen Strafbefeh­l erhalten. Seinen Einspruch begründete er jetzt damit, dass ein Bekannter (39) den E-Roller gelenkt habe. Der Angeklagte gab an, er habe nur als Zweitbeset­zung auf dem Trittbrett gestanden – allerdings in erster

Position, also direkt am Lenker. Gefahren sei allerdings sein nicht angetrunke­ner Kumpan. Grundsätzl­ich ist schon eine Doppelbese­tzung auf einem E-Roller nicht erlaubt, aber die Richterin ging nach Anhörung des 39-jährigen Bekannten noch weiter. Sie hatte keine Zweifel, dass der betrunkene Angeklagte in der Pole-Position tatsächlic­h „die Gewalt hatte“über Richtung und Tempo des E-Rollers. Wegen fahrlässig­er Trunkenhei­t muss der 41-Jährige also 4200 Euro Strafe zahlen und kassierte ein Fahrverbot von drei Monaten.

Im Vergleich zur ursprüngli­ch verhängten Strafe war das sogar noch ein Schnäppche­n. Denn der Strafbefeh­l war mit 6000 Euro Strafe plus komplettem Entzug des Führersche­ins deutlich härter ausgefalle­n.

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