„Stadt hat kaum noch Baugrundstücke“
Experten empfehlen allerlei Rezepte für mehr Wohnraum. Das sagt der Baudezernent dazu.
Wie viele Grundstücke hat die Stadt Hilden überhaupt noch, die sich für Wohnen eignen würden? STUHLTRÄGER Die Stadt Hilden hat bereits fast alle potentiellen Baugrundstücke entwickelt, um Wohnungen zu schaffen. Entweder wurden sie an Investoren verkauft - teilweise mit Auflagen für preisgünstigen Wohnraum - oder der städtischen WGH übertragen: unter anderem die neuen Gebäude Am Feuerwehrhaus 2, Kirchhofstraße 28 oder Hochdahler Straße 233. Das Letztgenannte soll im März 2020 bezogen werden. In der Vorbereitung befinden sich zurzeit das Projekt an der Hofstraße 150 (inkl. Hinterland) in Hilden-Süd sowie die Nachfolgenutzung für die ehemalige Theodor-Heuss-Schule in Hilden-Nord. Es ist vorgesehen, dass das Projekt im Süden von der städtischen WGH entwickelt wird. Für die Theodor-Heuss-Schule startet das öffentliche Investorenauswahlverfahren wahrscheinlich im Februar 2020.
Die Stadt Münster schafft nur noch dann Baurecht, wenn der Investor 50 Prozent des Grundstücks an sie abtritt. Könnte das Vorbild sein für Hilden?
STUHLTRÄGER Ein ganz klares Nein! Die 50 Prozent-Regelung in Münster gilt für neues Wohnbauland, das außerhalb des städtischen Siedlungsgefüges liegt, sowie für Grundstücke, die – laut Bebauungsplan
– bisher landwirtschaftlich, gärtnerisch oder zur Naherholung genutzt werden. Solche Freiflächen wollen Rat und Verwaltung der Stadt Hilden schützen und nicht als Bauland für Wohnprojekte entwickeln.
Experten empfehlen Kommunen, Grundstücke nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch in Erbpacht
mit Wohnungen bebauen zu lassen.
STUHLTRÄGER Grundsätzlich sind wir in Hilden für alle Wege offen, preisgünstigen Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Bei einem Erbbaurecht pachtet der Investor und künftige Bauherr ein Grundstück, das ihm nicht gehört und baut darauf ein Gebäude. Dadurch spart er bei seiner Anfangsinvestition die Kosten für den Grunderwerb. Doch er bekommt das Grundstück nicht geschenkt, sondern er zahlt jährlich Erbpacht. Die beträgt in der Regel drei bis fünf Prozent des Grundstückswertes zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses. Die Zahlungen fallen so lange an, wie der Vertrag läuft – und am Ende ist man immer noch nicht Eigentümer des Grundstücks. Erbpacht lohnt sich für einen Investor also nur, wenn die Zinsen für Baugeld hoch und die Grundstückskosten teuer sind. Seit Jahren ist die Baufinanzierung jedoch so günstig wie nie. Dies scheint sich auch in absehbarer Zeit nicht zu ändern. Investoren haben daher kein Interesse an Erbbaugrundstücken und ziehen den Kauf der Grundstücke immer vor.
Bei einem Erbpachtvertrag würde die Stadt aber die Kontrolle über das Grundstück behalten? STUHLTRÄGER Im Erbbaurechtvertrag gibt die Stadt als Grundstückseigentümerüber die Laufzeit des Vertrages die Verfügungsgewalt über das Grundstück so gut wie vollständig ab. Der Investor kann das Grundstück vermieten und vererben. Bei einem Verkauf hat die Stadt zwar in der Regel eine Mitsprachemöglichkeit, aber nur in sehr engen Grenzen. Einfluss auf die Höhe einer möglichen Miete darf die Stadt nur für einen befristeten Zeitraum nehmen; anschließend ist der Investor frei, marktübliche Mieten zu fordern. Weiterhin muss die Stadt nach Ablauf des Erbbaurechtsvertrags dem Investor eine Entschädigung in Höhe des aktuellen Werts der Gebäude zahlen oder beide Parteien einigen sich, den Vertrag zu verlängern.