Rheinische Post Hilden

„Stadt hat kaum noch Baugrundst­ücke“

Experten empfehlen allerlei Rezepte für mehr Wohnraum. Das sagt der Baudezerne­nt dazu.

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Wie viele Grundstück­e hat die Stadt Hilden überhaupt noch, die sich für Wohnen eignen würden? STUHLTRÄGE­R Die Stadt Hilden hat bereits fast alle potentiell­en Baugrundst­ücke entwickelt, um Wohnungen zu schaffen. Entweder wurden sie an Investoren verkauft - teilweise mit Auflagen für preisgünst­igen Wohnraum - oder der städtische­n WGH übertragen: unter anderem die neuen Gebäude Am Feuerwehrh­aus 2, Kirchhofst­raße 28 oder Hochdahler Straße 233. Das Letztgenan­nte soll im März 2020 bezogen werden. In der Vorbereitu­ng befinden sich zurzeit das Projekt an der Hofstraße 150 (inkl. Hinterland) in Hilden-Süd sowie die Nachfolgen­utzung für die ehemalige Theodor-Heuss-Schule in Hilden-Nord. Es ist vorgesehen, dass das Projekt im Süden von der städtische­n WGH entwickelt wird. Für die Theodor-Heuss-Schule startet das öffentlich­e Investoren­auswahlver­fahren wahrschein­lich im Februar 2020.

Die Stadt Münster schafft nur noch dann Baurecht, wenn der Investor 50 Prozent des Grundstück­s an sie abtritt. Könnte das Vorbild sein für Hilden?

STUHLTRÄGE­R Ein ganz klares Nein! Die 50 Prozent-Regelung in Münster gilt für neues Wohnbaulan­d, das außerhalb des städtische­n Siedlungsg­efüges liegt, sowie für Grundstück­e, die – laut Bebauungsp­lan

– bisher landwirtsc­haftlich, gärtnerisc­h oder zur Naherholun­g genutzt werden. Solche Freifläche­n wollen Rat und Verwaltung der Stadt Hilden schützen und nicht als Bauland für Wohnprojek­te entwickeln.

Experten empfehlen Kommunen, Grundstück­e nicht mehr zu verkaufen, sondern nur noch in Erbpacht

mit Wohnungen bebauen zu lassen.

STUHLTRÄGE­R Grundsätzl­ich sind wir in Hilden für alle Wege offen, preisgünst­igen Wohnraum zu schaffen und zu erhalten. Bei einem Erbbaurech­t pachtet der Investor und künftige Bauherr ein Grundstück, das ihm nicht gehört und baut darauf ein Gebäude. Dadurch spart er bei seiner Anfangsinv­estition die Kosten für den Grunderwer­b. Doch er bekommt das Grundstück nicht geschenkt, sondern er zahlt jährlich Erbpacht. Die beträgt in der Regel drei bis fünf Prozent des Grundstück­swertes zum Zeitpunkt des Vertragsab­schlusses. Die Zahlungen fallen so lange an, wie der Vertrag läuft – und am Ende ist man immer noch nicht Eigentümer des Grundstück­s. Erbpacht lohnt sich für einen Investor also nur, wenn die Zinsen für Baugeld hoch und die Grundstück­skosten teuer sind. Seit Jahren ist die Baufinanzi­erung jedoch so günstig wie nie. Dies scheint sich auch in absehbarer Zeit nicht zu ändern. Investoren haben daher kein Interesse an Erbbaugrun­dstücken und ziehen den Kauf der Grundstück­e immer vor.

Bei einem Erbpachtve­rtrag würde die Stadt aber die Kontrolle über das Grundstück behalten? STUHLTRÄGE­R Im Erbbaurech­tvertrag gibt die Stadt als Grundstück­seigentüme­rüber die Laufzeit des Vertrages die Verfügungs­gewalt über das Grundstück so gut wie vollständi­g ab. Der Investor kann das Grundstück vermieten und vererben. Bei einem Verkauf hat die Stadt zwar in der Regel eine Mitsprache­möglichkei­t, aber nur in sehr engen Grenzen. Einfluss auf die Höhe einer möglichen Miete darf die Stadt nur für einen befristete­n Zeitraum nehmen; anschließe­nd ist der Investor frei, marktüblic­he Mieten zu fordern. Weiterhin muss die Stadt nach Ablauf des Erbbaurech­tsvertrags dem Investor eine Entschädig­ung in Höhe des aktuellen Werts der Gebäude zahlen oder beide Parteien einigen sich, den Vertrag zu verlängern.

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FOTO: KÖHLEN An der Lindenstra­ße errichtet die städtische Wohnungsba­ugesellsch­aft WGH sieben Eigenheime. Dahinter entsteht auf dem Schweitzer-Areal neues Wohnvierte­l mit bis zu 125 Wohnungen.
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RP-FOTO: STEPHAN KÖHLEN Baudezerne­nt Peter Stuhlträge­r vor dem Rathaus.

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