Ausbildung in der Pflege seit Jahresanfang neu geregelt
Babys, Kinder oder Ältere: Angehende Pflegefachkräfte erhalten künftig eine universelle Ausbildung in allen Pflegebereichen.
(tmn) Seit Anfang des Jahres gibt es die neue Ausbildungsordnung für Pflegeberufe. Die bisherigen Ausbildungsberufe werden im einheitichen Berufsbild zum Pflegefachmann beziehungsweise zur Pflegefachfrau zusammengefasst. Bisher hatten sich die Auszubildenden von Anfang an zwischen Alten-, Kranken- oder Kinderkrankenpflege entscheiden müssen. Künftig gibt es eine universelle Ausbildungsordnung.
Die Ausbildung findet in der Berufsfachschule sowie in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen statt. Dort lernen die angehenden Pflegefachkräfte, was im Umgang mit Patienten jeden Alters wichtig ist. Wer sich für die Ausbildung interessiert, sollte also viel Einfühlungsvermögen und Verantwortungsgefühl mitbringen. Daneben ist unter anderem körperliche Belastbarkeit wichtig, wenn zum Beispiel ein Patient umgebettet werden muss.
Voraussetzung für die Ausbildung zur Pflegefachkraft ist ein mittlerer Schulabschluss, der nach der zehnten Klasse erreicht wird. Wer einen Hauptschulabschluss hat, muss zunächst eine andere Berufsausbildung abschließen, etwa zum Pflegehelfer.
Während ihrer Lehrzeit bekommen Azubis von ihrem Ausbildungsbetrieb eine Vergütung. In Einrichtungen des öffentlichen Dienstes liegt diese bei rund 1140 Euro im ersten
Lehrjahr und steigt dann stufenweise auf rund 1300 Euro brutto pro Monat an. Neu ist jetzt, dass auch an privaten Berufsfachschulen kein Schulgeld mehr gezahlt werden muss.
Das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert zur neuen Ausbildung auf der Internetseite www.pflegeausbildung.net.