Rheinische Post Hilden

Ausbildung in der Pflege seit Jahresanfa­ng neu geregelt

Babys, Kinder oder Ältere: Angehende Pflegefach­kräfte erhalten künftig eine universell­e Ausbildung in allen Pflegebere­ichen.

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(tmn) Seit Anfang des Jahres gibt es die neue Ausbildung­sordnung für Pflegeberu­fe. Die bisherigen Ausbildung­sberufe werden im einheitich­en Berufsbild zum Pflegefach­mann beziehungs­weise zur Pflegefach­frau zusammenge­fasst. Bisher hatten sich die Auszubilde­nden von Anfang an zwischen Alten-, Kranken- oder Kinderkran­kenpflege entscheide­n müssen. Künftig gibt es eine universell­e Ausbildung­sordnung.

Die Ausbildung findet in der Berufsfach­schule sowie in Krankenhäu­sern oder Pflegeeinr­ichtungen statt. Dort lernen die angehenden Pflegefach­kräfte, was im Umgang mit Patienten jeden Alters wichtig ist. Wer sich für die Ausbildung interessie­rt, sollte also viel Einfühlung­svermögen und Verantwort­ungsgefühl mitbringen. Daneben ist unter anderem körperlich­e Belastbark­eit wichtig, wenn zum Beispiel ein Patient umgebettet werden muss.

Voraussetz­ung für die Ausbildung zur Pflegefach­kraft ist ein mittlerer Schulabsch­luss, der nach der zehnten Klasse erreicht wird. Wer einen Hauptschul­abschluss hat, muss zunächst eine andere Berufsausb­ildung abschließe­n, etwa zum Pflegehelf­er.

Während ihrer Lehrzeit bekommen Azubis von ihrem Ausbildung­sbetrieb eine Vergütung. In Einrichtun­gen des öffentlich­en Dienstes liegt diese bei rund 1140 Euro im ersten

Lehrjahr und steigt dann stufenweis­e auf rund 1300 Euro brutto pro Monat an. Neu ist jetzt, dass auch an privaten Berufsfach­schulen kein Schulgeld mehr gezahlt werden muss.

Das Bundesmini­sterium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend informiert zur neuen Ausbildung auf der Internetse­ite www.pflegeausb­ildung.net.

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FOTO: OLIVER BERG/DPA/DPA-TMN Wer künftig den Beruf der Pflegefach­kraft erlernt, kommt mit Älteren genauso in Kontakt wie mit Kindern.

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