Verfassungsgericht gibt AfD Recht
Die Regierung sei verpflichtet, Abgeordneten Informationen bereitzustellen.
MÜNSTER (dpa) Die NRW-Regierung hat eine Anfrage von AfD-Abgeordneten zu gefährlichen Orten unzureichend beantwortet, deren Informationsanspruch verletzt und gegen die Verfassung verstoßen. Das entschied der NRW-Verfassungsgerichtshof am Dienstag nach einer mündlichen Verhandlung. Die Regierung habe in ihrer Antwort vom Mai 2018 angegeben, dass 44 Orte im Land als gefährlich eingestuft würden, konkrete Angaben dazu aber pauschal verweigert. Das sei unzulässig. Die von der Regierung angeführten Gründe für eine Geheimhaltung seien nicht gerechtfertigt, sagte VGH-Präsidentin Ricarda Brandts.
Damit gab das höchste NRW-Gericht den sieben AfD-Abgeordneten des Düsseldorfer Landtags Recht, die ihr Informationsrecht verletzt sahen und daher das Organstreitverfahren angestrengt hatten. Die Politiker wollten in ihrer parlamentarischen Anfrage von Ende 2017 wissen, welche Orte als gefährlich anzusehen seien und hatten dazu zahlreiche Detail-Infos verlangt. Das Innenministerium machte aber zu den 44 Orten keine konkreten Angaben wie Straßennamen. In der Auflistung tauchen etwa „Dortmund 2“, „Köln 10“oder „Essen 4“auf.
Die Vertreter der Regierung argumentierten in Münster, die Polizeiarbeit werde erschwert, wenn potenzielle Straftäter präzise Informationen über solche Orte erlangten, in denen etwa Razzien geplant seien. Anwohnern von öffentlich als „gefährlich“bezeichneten Wohngegenden drohe eine Stigmatisierung. Das Sicherheitsgefühl der Bürger könne zudem beeinträchtigt werden. Und die Einstufung der 44 Orte sei ohnehin nur eine „Momentaufnahme“mit geringem Erkenntnisgewinn für die Abgeordneten.
Der VGH ließ das nicht gelten. Kontrollen und Razzien könnten das Sicherheitsgefühl an bestimmten Orten sogar erhöhen. Die Regierung sei grundsätzlich verpflichtet, Fragen von Abgeordneten zu beantworten.