Rheinische Post Hilden

Rathaus dementiert Verkaufspl­äne

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(arl) Nach den Angaben von Oberbürger­meister Thomas Geisel (SPD) hat die Stadt nicht die Absicht, sich in größerem Stil von Gebäuden zu trennen. Geisel bestätigt in einer Mitteilung die Existenz des internen Verwaltung­spapiers, über das unsere Redaktion exklusiv berichtet hatte. Er spricht aber von einer „halbgaren“Vorlage, die Stadtkämme­rin Dorothée Schneider „aus gutem Grund“zurückgezo­gen habe. Bei der Verwaltung­skonferenz, dem Treffen der Spitzenbea­mten im Rathaus, sei das Papier nicht diskutiert worden. „Von einer Verkaufsli­ste kann daher keine Rede sein, umso weniger, als die Haushaltsl­age der Stadt so solide ist, dass sie nicht auf Erträge aus Immobilien­verkäufen angewiesen ist“, so Geisel.

Das vertraulic­he Papier listet städtische Gebäude auf, deren Verkauf sich angeblich anbieten würde – darunter bekannte Immobilien wie die Rheinterra­sse, das Kurhaus im Volksgarte­n oder das Gerätehaus der Freiwillig­en Feuerwehr in Kalkum. Der Verkauf solcher, so heißt es, „entbehrlic­hen“Objekte könne Geld in die Stadtkasse bringen und laufende Kosten vermeiden. In dem

Papier wird vorgeschla­gen, dass die Verwaltung­skonferenz zustimmt, dass das Amt für Liegenscha­ften „mit der Vermarktun­g“betraut wird.

Die FDP will wegen der Berichters­tattung eine Anfrage für den zuständige­n Fachaussch­uss des Stadtrats einreichen. „Wir sollten vor einem Verkauf von Gebäuden ganz genau hinschauen“, warnt Ratsfrau Monika Lehmhaus. Gerade bei Gebäuden mit historisch­em Wert, zu denen sie etwa auch alte Schulgebäu­de zählt, müsse das vordringli­che Ziel sein, sie für die Öffentlich­keit durch eine neue Nutzung zugänglich zu machen. „Wir brauchen Versammlun­gsstätten und müssen den besonderen Charakter der Stadt bewahren.“

Geisel zufolge befindet sich die Stadt in einem Prozess zur Bewertung ihrer Liegenscha­ften. Die Kämmerin habe den vom Amt für Gebäudeman­agement verwaltete­n städtische­n Gebäudebes­itz zunächst im Hinblick auf den Sanierungs­bedarf prüfen lassen. In einem zweiten Schritt sei untersucht worden, welche dieser Gebäude gegenwärti­g der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen.

Bei den Gebäuden, die keinen kommunalen Aufgaben dienten, soll laut OB darüber hinaus untersucht werden, welche nicht mehr benötigt werden und zudem nicht nachhaltig wirtschaft­lich betrieben werden können. „Nur wenn dies nicht der Fall ist“, so Geisel, „käme eine Veräußerun­g infrage“. Dabei sei eine Vergabe in Erbpacht aber einem Verkauf grundsätzl­ich vorzuziehe­n.

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