Rathaus dementiert Verkaufspläne
(arl) Nach den Angaben von Oberbürgermeister Thomas Geisel (SPD) hat die Stadt nicht die Absicht, sich in größerem Stil von Gebäuden zu trennen. Geisel bestätigt in einer Mitteilung die Existenz des internen Verwaltungspapiers, über das unsere Redaktion exklusiv berichtet hatte. Er spricht aber von einer „halbgaren“Vorlage, die Stadtkämmerin Dorothée Schneider „aus gutem Grund“zurückgezogen habe. Bei der Verwaltungskonferenz, dem Treffen der Spitzenbeamten im Rathaus, sei das Papier nicht diskutiert worden. „Von einer Verkaufsliste kann daher keine Rede sein, umso weniger, als die Haushaltslage der Stadt so solide ist, dass sie nicht auf Erträge aus Immobilienverkäufen angewiesen ist“, so Geisel.
Das vertrauliche Papier listet städtische Gebäude auf, deren Verkauf sich angeblich anbieten würde – darunter bekannte Immobilien wie die Rheinterrasse, das Kurhaus im Volksgarten oder das Gerätehaus der Freiwilligen Feuerwehr in Kalkum. Der Verkauf solcher, so heißt es, „entbehrlichen“Objekte könne Geld in die Stadtkasse bringen und laufende Kosten vermeiden. In dem
Papier wird vorgeschlagen, dass die Verwaltungskonferenz zustimmt, dass das Amt für Liegenschaften „mit der Vermarktung“betraut wird.
Die FDP will wegen der Berichterstattung eine Anfrage für den zuständigen Fachausschuss des Stadtrats einreichen. „Wir sollten vor einem Verkauf von Gebäuden ganz genau hinschauen“, warnt Ratsfrau Monika Lehmhaus. Gerade bei Gebäuden mit historischem Wert, zu denen sie etwa auch alte Schulgebäude zählt, müsse das vordringliche Ziel sein, sie für die Öffentlichkeit durch eine neue Nutzung zugänglich zu machen. „Wir brauchen Versammlungsstätten und müssen den besonderen Charakter der Stadt bewahren.“
Geisel zufolge befindet sich die Stadt in einem Prozess zur Bewertung ihrer Liegenschaften. Die Kämmerin habe den vom Amt für Gebäudemanagement verwalteten städtischen Gebäudebesitz zunächst im Hinblick auf den Sanierungsbedarf prüfen lassen. In einem zweiten Schritt sei untersucht worden, welche dieser Gebäude gegenwärtig der Erfüllung kommunaler Aufgaben dienen.
Bei den Gebäuden, die keinen kommunalen Aufgaben dienten, soll laut OB darüber hinaus untersucht werden, welche nicht mehr benötigt werden und zudem nicht nachhaltig wirtschaftlich betrieben werden können. „Nur wenn dies nicht der Fall ist“, so Geisel, „käme eine Veräußerung infrage“. Dabei sei eine Vergabe in Erbpacht aber einem Verkauf grundsätzlich vorzuziehen.