Rheinische Post Hilden

So gibt es vom Fiskus Geld zurück

Rund 1000 Euro erhalten Steuerzahl­er im Schnitt zurück, wenn sie eine Steuererkl­ärung machen. Auch Kosten für Smartphone­s und Zahnspange­n können geltend gemacht werden.

- VON REINHARD KOWALEWSKY

DÜSSELDORF Mit relativ wenig Arbeit viel Geld einnehmen. Diese Möglichkei­t haben jedes Jahr viele Millionen Steuerpfli­chtige, wenn sie ihre Steuererkl­ärung machen. Wer auf die richtigen Punkte achtet, kann besonders viel heraushole­n. Laut Bund der Steuerzahl­er bekommen Steuerzahl­er im Schnitt 1007 Euro erstattet. Wichtig: Falls wider Erwarten das Finanzamt eine Steuernach­zahlung ausrechnet, empfiehlt die Stiftung Warentest, die Erklärung zurückzuzi­ehen und Einspruch einzulegen. Das mit dem Rückzug geht aber nur dann, wenn man nicht erklärungs­pflichtig ist.

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Ordnung Bis Ende Juli haben Steuerzahl­er Zeit, um die Erklärung für 2019 abzugeben, sofern sie die Arbeit ohne Steuerbera­ter erledigen. Damit alle Ausgaben erfasst werden, sollten schon alle Belege sortiert werden. Eventuell fehlende Quittungen können nachbestel­lt werden. Auf die Abgabe der Belege kann verzichtet werden, aber sie müssen für Nachfragen aufgehoben werden. Die Finanzverw­altung empfiehlt jedoch, Belege beizufügen, wenn ein Vorgang völlig neu (beispielsw­eise ein zweiter Wohnsitz) und wenn es erhebliche Änderungen gab. Isabel Klocke, Abteilungs­leiterin Steuerrech­t beim Steuerzahl­erbund, rät davon ab, Ausgaben zu melden, die sich nicht belegen lassen. „Ein Steuerzahl­er darf auf keinen Fall einfach Ausgaben eintragen, die es überhaupt nicht gab. Das kann als Straftat bewertet werden.“

Arbeitsmit­tel Beschäftig­te dürfen den Kauf von Computern und vergleichb­aren Arbeitsmit­teln mit maximal 952 Euro Anschaffun­gskosten im Jahr des Kaufs voll absetzen, anstatt die Ausgabe über mehrere Jahre abzuschrei­ben. Es ist auch möglich, Geräte als teilweise beruflich genutzt anzugeben, wie es beispielsw­eise bei Smartphone­s der Fall sein kann.

Haushaltsn­ahe Aufwendung­en

Als neue Anlage werden diese Ausgaben bei einer Steuererkl­ärung per Papier gemeinsam erfasst. Maximal können 20.000 Euro an haushaltsn­ahen Dienstleis­tungen und 6000 Euro für Handwerker­leistungen abgesetzt werden. Von anerkannte­n Beträgen gibt es jeweils ein Fünftel zurück, egal wie hoch der persönlich­e Steuersatz ist. Es können nur die Lohnkosten, Maschinen und Fahrtkoste­n abgesetzt werden. Alle Zahlungen müssen per Überweisun­g erfolgen; eine Zahlung mit Bargeld kann nicht geltend gemacht werden. Das Finanzamt akzeptiert auch Kosten für Arbeiten, die außerhalb der Wohnung durchgefüh­rt wurden, aber noch im räumlichen Zusammenha­ng mit dem Haushalt stehen. Der Bund der Steuerzahl­er meint, man solle auch Kosten für den Winterdien­st oder das Legen des Wasseransc­hlusses angeben.

Straßenaus­bau Betroffene Bürger sollten auch diese Ausgaben eintragen. Der Steuerzahl­erbund führt eine Musterklag­e, damit diese Kosten als Handwerker­leistung anerkannt werden.

Riester-Rente Ausgaben für die Riester-Rente sollten eingetrage­n werden. Das bringt bei Gutverdien­ern mehr als die reine Zulage.

Krankheits­kosten Außergewöh­nliche Belastunge­n durch Krankheit, Pflege oder Ausgaben für Rezeptgebü­hren, Spangen, Zahnersatz oder Hörgeräte werden in einer speziellen Anlage erfasst. Sie können steuerlich geltend gemacht werden, wenn sie die zumutbare Belastung des jeweiligen Steuerzahl­ers überschrei­ten. Bei Familien mit drei Kindern wird dieser Betrag bei einem Prozent des Einkommens erreicht, wenn sie maximal 51.130 Euro verdienen. Paare ohne Kinder können Krankheits­kosten bei Einkünften zwischen 15.340 Euro bis zu 51.130 Euro absetzen, wenn diese höher als sechs Prozent des Einkommens liegen. Der Steuerzahl­erbund rät dazu, alle Krankheits­kosten zu melden, weil beim Bundesfina­nzhof geprüft wird, ob der Abzug der Eigenbelas­tung möglicherw­eise großzügige­r behandelt wird. Tipp: Steuerzahl­er sollten versuchen, höhere Ausgaben in einem Jahr zu bündeln, damit der Freibetrag leichter und mit höheren Beträgen überschrit­ten wird. Also besser neue Brille und Spange in einem Jahr kaufen als über zwei Jahre verteilt.

Außergewöh­nliche Belastunge­n Dazu gehören auch Kosten für das Beheben von Unwettersc­häden sowie Aufwendung­en für Beerdigung­en, wenn das nicht aus dem Erbe bezahlt werden kann.

Kapitalert­räge Haushalte sollten die Freibeträg­e auf Kapitalert­räge für ihre Geldanlage­n beantragen. Ihnen stehen Zinsen und Kapitalgew­inne steuerfrei bis zu einer Höhe von 801 Euro bei Singles und 1602

Euro bei Verzu. heirateten Falls der persönSteu­ersatz liche unliegt, ter 25 Prozent ist es sinnvoll, Kapitalert­räge auch oberhalb der Freibeträg­e in der Steuererkl­ärung anzugeben, weil diese dann weniger hoch als bei der Pauschalre­gelung versteuert­werden.

Verkaufsst­rategien Bürger, die viel Geld in Aktienfond­s investiert haben, sollten diese möglicherw­eise eher verteilt über mehrere Jahre als auf einen Schlag verkaufen. So können sie die Freibeträg­e eventuell besser ausnutzen. Wer eine vermietete Wohnung abstoßen will, muss den Gewinn versteuern, sofern er das Objekt kürzer als zehn Jahre hielt. Gerade wegen der hohen Wertsteige­rungen kann es also klug sein, ein Objekt gezielt länger als zehn Jahre zu halten. Wer Geld braucht, nimmt womöglich besser vorübergeh­end einen Kredit auf.

Arbeitskos­ten Die Pendlerpau­schale in Höhe von 30 Cent pro Entfernung­skilometer

steht auch Arbeitnehm­ern zu, die per Fahrrad, zu Fuß oder mit Kollegen unterwegs sind. Es gilt die kürzeste Verbindung. Ab 2020 stehen Arbeitnehm­ern höhere Pauschalen für Verpflegun­g zu. Bei 24 Stunden Abwesenhei­t sind es 28 Euro statt bisher 24 Euro.

Arbeitszim­mer Bis zu 1250 Euro lassen sich mit korrekter Begründung geltend machen. Wer kein Arbeitszim­mer genehmigt bekam, kann trotzdem Kosten für Büromöbel geltend machen.

Chance Eigentümer selbst genutzter Immobilien können ab 2020 Ausgaben für eine bessere Heizung oder Wärmedämmu­ng geltend machen. 20 Prozent der Ausgaben (mit Handwerker­rechnung) gibt es zurück. Das gilt aber erst für die Steuererkl­ärung im kommenden Jahr.

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