Streit um Hundedame „Daisy“
Ein Gericht muss klären, bei welchem Frauchen der kleine Chihuahua bleiben darf.
(wuk) Mit ihrem dunkelgrauen Fell und schwarzen Streifen ist Chihuahua-Hündin „Daisy“offenbar eine unwiderstehliche Herzensbrecherin. Gleich zwei Frauchen zanken jetzt nämlich vor dem Amtsgericht darum, wem „Daisy“gehört – und darum, wo die kleine Hunde-Dame künftig leben darf.
Ein Amtsrichter verhandelte jetzt über den Streit der beiden Frauen. Eine von ihnen gab an, die Hündin der angeblich kleinsten Hunderasse der Welt einst als Spielgefährtin für ihr Töchterchen (9) gekauft zu haben. Doch dann kam eine Nachbarin als Hunde-Sitterin dazwischen, erhob plötzlich selbst Ansprüche auf „Daisy“. Ob die Hunde-Betreuerin sogar beweisen kann, dass ihr das Hündchen einst geschenkt worden sei, wird aber wohl erst in einem gesonderten Prozess geklärt werden müssen.
Die Fakten klingen vergleichsweise spröde in diesem herzzerreißenden Fall: Ende 2015 hatte die junge Mutter das kleine Fellknäuel für 450 Euro gekauft, da war „Daisy“gerade knapp drei Monate alt. In den Jahren danach, speziell ab dem Jahr 2017, kümmerte sich dann auch eine Nachbarin aus dem Viertel – südlich von Eller – um die kleinen Hündin. Dabei ist „Daisy“der Betreuerin offenbar so ans Herz gewachsen, dass sie nur schwer wieder von der kleinen Hündin lassen konnte. Als die Eigentümerin ihr Tier zurückforderte, soll es erst etliche Ausreden gegeben haben, dann zog die Eigentümerin auch noch um – und als sie danach ultimativ die Heimkehr von „Daisy“forderte, habe die Hunde-Sitterin das verweigert. Zur Begründung gab sie an, bei einem früheren Geburtstag habe die Eigentümerin doch erklärt: „Guck’ mal, jetzt gehört Daisy dir!“Das aber wollte das Frauchen so nicht hinnehmen, zog im Eilverfahren vors Amtsgericht, verlangte „Daisy“zurück.
Tatsächlich ist die inzwischen viereinhalb Jahre alte Hunde-Dame nun wieder bei ihrer ursprünglichen Eigentümerin. Ob das so bleibt oder ob „Daisy“zu der Betreuerin zurückkehrt, will der Richter im Eilverfahren am kommenden Donnerstag entscheiden. Sicher ist aber, dass dies nur eine vorläufige Maßnahme sein wird, in der zu prüfen ist, bei welcher der Frauen „Daisy“in den nächsten Wochen und Monaten weniger Schaden nimmt. Das Hauptverfahren steht danach noch aus – und dann geht es erst richtig um das Schicksal der kleinen Hunde-Dame. Es sei denn, eine der beiden Frauen stellt bis dahin ihre Ansprüche doch zurück, stoppt das Gezerre um den Hund und lässt damit auch „Daisy“wieder zur Ruhe kommen.