Rheinische Post Hilden

Kanal-TÜV wird bald abgeschaff­t

NRW ist das letzte Bundesland, in dem die Dichtheits­prüfung noch Pflicht ist.

- VON KIRSTEN BIALDIGA

DÜSSELDORF Bis zur endgültige­n Abschaffun­g des sogenannte­n Kanal-TÜVs in Nordrhein-Westfalen wird es noch einige Wochen dauern. Der dafür erforderli­che Entwurf zur Änderung einer Verordnung werde gerade erarbeitet und soll in Kürze vorliegen, wie das NRW-Umweltmini­sterium mitteilte. Diese Änderung bedürfe dann der Zustimmung des Landtags.

NRW ist damit das letzte Bundesland, das den Kanal-TÜV, auch Dichtheits­prüfung genannt, weitgehend abschafft. Der Test ist für viele Bürger ein Ärgernis. Er verpflicht­et Hausbesitz­er und Grundstück­seigentüme­r in Wasserschu­tzgebieten, in regelmäßig­en Abständen ihre

Abwasserro­hre auf undichte Stellen kontrollie­ren zu lassen. Künftig soll dies nur noch bei Neubauten, wesentlich­en Änderungen oder begründete­n Verdachtsf­ällen geschehen. Der Kanal-TÜV betrifft Tausende Menschen, sie müssen pro Prüfung mehrere Hundert Euro zahlen. Die Regelungen für industriel­le und gewerblich­e Abwasseran­lagen sollen unveränder­t bleiben.

„Die Abschaffun­g einer turnusmäßi­gen Dichtheits­prüfung führt zu einer Entlastung der Haushalte“, sagte NRW-Umweltmini­sterin Ursula Heinen-Esser (CDU) unserer Redaktion. Sie entbinde die Hausbesitz­er aber nicht von ihrer Verantwort­ung, die Kanäle in Ordnung zu halten. „Begründete Verdachtsf­älle verlangen sofortiges Handeln. Wo

Kanäle beschädigt sind, müssen sie saniert werden“, so Heinen-Esser. Der Grundwasse­rschutz stehe außer Zweifel. Hausbesitz­er sind dem Ministeriu­m zufolge nach wie vor selbst dafür verantwort­lich, dass Boden und Grundwasse­r durch schadhafte Kanäle nicht belastet werden. Kämen sie dieser Verpflicht­ung nicht nach, drohe ein Ordnungsge­ld.

SPD und Grüne bezweifeln, dass die geplante Neuregelun­g das Grundwasse­r noch ausreichen­d schützt. Norwich Rüße, umweltpoli­tischer Sprecher der Grünen-Fraktion im Düsseldorf­er Landtag, sprach von einem umweltpoli­tischen Armutszeug­nis. Die Tests seien ohnehin nur alle 30 Jahre vorgeschri­eben. Sie verhindert­en aber, dass unbemerkt Abwasser in das Grundwasse­r gelange.

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