Gericht verbietet Fake-Streaming
BERLIN (dpa) Der Bundesverband Musikindustrie (BVMI) hat nach eigenen Angaben einen juristischen Erfolg mit Signalwirkung gegen Manipulationen beim Musik-Streaming erzielt. Das Landgericht Berlin habe eine einstweilige Verfügung gegen den Betreiber einer entsprechenden Webseite erlassen, die auf eine Unterlassung dieses Angebots hinauslaufe. Dies teilte der Verband mit, der rund 200 Produzenten und Unternehmen mit rund 80 Prozent Anteil am deutschen Musikmarkt vertritt.
Laut BVMI bietet die in Deutschland ansässige Webseite „die Erzeugung von Fake-Streams an, die die Häufigkeit, mit der ein Musikstück tatsächlich über einen Audio-Streaming-Dienst gehört wurde, in illegaler Weise in die Höhe treiben“. Das Berliner Verfahren auf Betreiben des BVMI sei „die jüngste Entwicklung in der Strategie der Musikindustrie, aktiv gegen Streaming-Manipulation vorzugehen“.