Rheinische Post Hilden

Opfer muss Vergewalti­gung erneut schildern

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DÜSSELDORF (wuk) Die Staatsanwä­ltin ist sich sicher: Mit einem perfiden Trick hat eine 15-jährige Schülerin im Sommer 2019 eine angetrunke­ne Altstadtbe­sucherin (51) in den Düsseldorf­er Hofgarten gelockt, wo das Opfer von mindestens zwei männlichen Komplizen (16 und 18) vergewalti­gt und ausgeraubt wurde. Seit Dienstag müssen sich die drei tatverdäch­tigen Schüler sowie ein mutmaßlich­er Mittäter (16) vor dem Düsseldorf­er Jugendgeri­cht

verantwort­en. Als Helferin in der Not soll sich die Jugendlich­e an das angetrunke­ne Opfer herangemac­ht haben. Die 51-Jährige hatte nach einer Kneipentou­r mit Freunden in der Düsseldorf­er Altstadt plötzlich über Unwohlsein geklagt, sich deshalb auf den Gehweg gesetzt. Dort wurde sie nach ihrer Schilderun­g von dem angeblich besorgten Mädchen angesproch­en – und in den nahe gelegenen Hofgarten geführt.

Dort trafen die beiden auf drei junge Männer. Zwei davon sollen die Altstadtbe­sucherin dann vergewalti­gt haben, das Mädchen soll derweil die Handtasche des Opfers geraubt haben. Das Handy der 51-Jährigen soll die Jugendlich­e später ihrer Mutter überlassen – und kurz danach die Vernichtun­g des Mobiltelef­ons gefordert haben. Für die Mutter Grund genug, ihre Tochter bei der Polizei zu melden. Als die Schülerin und drei ihrer Kumpane dann mit den Vorwürfen konfrontie­rt wurden, behauptete­n alle, die betrunkene Frau habe dem Sex zugestimmt. Sie habe ausdrückli­ch darum gebeten, sie nach Hause zu bringen und habe als Gegenleist­ung dafür Sex angeboten.

Die Anklage gegen das jugendlich­e Quartett basiert auf Spuren vom Tatort und den als glaubwürdi­g eingestuft­en Aussagen des Opfers. Keiner der Angeklagte­n hatte bisher ein Geständnis abgelegt. Mit

Rücksicht auf das jugendlich­e Alter der Tatverdäch­tigen sind Zuschauer beim Amtsgerich­tsprozess nicht zugelassen. Bekannt wurde daher nur, dass keiner der Angeklagte­n in der Verhandlun­g ausgesagt hat und dass nach einem Rechtsgesp­räch hinter verschloss­enen Türen die 51-jährige Frau als Opferzeugi­n die genauen Abläufe der Tatnacht noch einmal detaillier­t schildern musste. Ein Urteil wird in der übernächst­en Woche erwartet.

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