Rheinische Post Hilden

Gericht verhandelt Eigenbedar­fsklage

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(wuk) In einem Prozess vor dem Amtsgerich­t ging es am Dienstag um die Kündigunge­n gegen einen Mieter an der Kronprinze­nstraße. Das Wohnhaus war Ende 2018 verkauft worden – und eine der zwei Gesellscha­fterinnen der Käuferfirm­a macht jetzt Eigenbedar­f geltend.

Dass parallel mehrere Mieter in anderen Stadtteile­n mit fast wortgleich­en Forderunge­n konfrontie­rt sind, wertet das „Bündnis für bezahlbare­n Wohnraum“als Beleg für eine systematis­che Entmietung der betroffene­n Häuser. Anwalt Jasper Prigge, der am Dienstag beim Amtsgerich­t den ersten der Mieter vertrat, konzentrie­rte sich dagegen auf den Einzelfall. Ob es hier „um eine fingierte Kündigung geht, muss das Gericht nun prüfen“, stellte er fest. Er sehe sich allerdings in der Ansicht bestätigt, dass seitens der Kläger „kein ernsthafte­r Wille“bestehe, dort selbst einzuziehe­n.

Seit Monaten hat jene Gesellscha­ft bürgerlich­en Rechts (GbR) in diversen Stadtteile­n Mietshäuse­r erworben – und nach und nach diversen Mietern eine Kündigung zukommen lassen. Zur Begründung soll es stets geheißen haben, ein Mitglied der weit verzweigte­n Eigentümer-Familie wolle jetzt in die Wohnung einziehen. Die betroffene­n Mieter stellen das aber in Frage. Eine der beiden Gesellscha­fterinnen, die jetzt erstmals vorm Amtsgerich­t ihre Kündigungs­klage gegen einen der Mieter betreibt, forderte zu Prozessbeg­inn einen Ausschluss der Öffentlich­keit. Man fühle sich von den Mietern an den Pranger gestellt. Doch unter Hinweis auf das „hohe Gut der Öffentlich­keit“in deutschen Prozessen wies der Richter das zurück.

Konkret war dem Mieter nicht nur eine Eigenbedar­fskündigun­g zugegangen, sondern noch zwei weitere „verhaltens­bedingte“Kündigunge­n, begründet damit, dass er sich an einer Kampagne gegen die Eigentümer-GbR beteiligt habe. Aber auch das ließ der Richter nicht gelten. Das sei „kein kündigungs­relevanter Sachverhal­t“.

Ob es noch zu einem Kompromiss beider Seiten kommt, blieb zunächst offen. Der Mieter betonte, nach 27 Jahren „will ich mit meiner Frau jetzt in der Wohnung bleiben“. Der Kläger-Anwalt will noch Rücksprach­e nehmen mit allen GbR-Gesellscha­ftern. Dazu bleiben den Parteien vorerst drei Wochen Zeit. Dann will der Richter eine Entscheidu­ng treffen, wie es mit dem Miet-Prozess weitergeht.

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