Rheinische Post Hilden

Kneipensch­läger muss ins Gefängnis

- VON WULF KANNEGIESS­ER

Mit fünf Jahren Haft wegen versuchten Totschlags hat das Landgerich­t am Dienstagmi­ttag einen 38 Jahre alten Kneipensch­läger aus Garath belegt. Im Urteil blieb das Schwurgeri­cht damit allerdings noch ein Jahr unter dem Strafantra­g des Staatsanwa­lts.

Zu Prozessbeg­inn in der Vorwoche hatte der Angeklagte eingeräumt, frühmorgen­s im September 2019 in einem Garather Lokal einen anderen Gast (54) mit einem hölzernen Stuhl und einem Tisch attackiert und durch wiederholt­e Schläge auf den Kopf massiv verletzt zu haben. Das Motiv dafür konnte im Gerichtsve­rfahren allerdings nicht geklärt werden.

Auch das Opfer, das durch den Angriff eine gebrochene Nase, ein zertrümmer­tes Schlüsselb­ein und multiple Verletzung­en am Kopf erlitten hatte, hatte keine Erklärung für die plötzliche Attacke des 38-Jährigen. Der Angeklagte habe wohl „Streit gesucht“, vermuteten Zeugen. Der Angreifer von damals berief sich jetzt darauf, er könne sich „nur teilweise“überhaupt an das Geschehen erinnern. Eine Blutprobe bei ihm ergab damals noch eine Stunde nach der Tat einen Alkoholwer­t von 2,13 Promille.

Ein Zeuge hatte den Angreifer damals zu stoppen versucht und erklärt: „Hör’ auf, du bringst ihn noch um!“Darauf habe der Angeklagte

nur erwidert, das sei ihm „auch egal“. Dadurch gingen der Staatsanwa­lt und auch die Richter jetzt von versuchtem Totschlag aus sowie von gefährlich­er Körperverl­etzung, weil der Angeklagte den Tod des anderen Gastes zumindest in Kauf genommen habe. Zumal der Angeklagte sein Opfer auch noch mit Schlägen traktiert hatte, als der 54-Jährige am Boden lag und sich nicht mehr rührte.

Ein weiteres Verfahren gegen den Kneipensch­läger, der vier Monate später bei anderer Gelegenhei­t mehrere Polizisten übel beleidigt und bedroht haben soll, wurde im Hinblick auf das Hafturteil wegen versuchten Totschlags dann eingestell­t.

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