Kunde bei Schröpf-Therapie verbrannt
Eine 47-Jährige muss 1100 Euro Buße zahlen, weil sie keine Qualifikation für die Therapie hatte.
Er hatte auf schnelle Linderung bei Verspannungen im Rücken gehofft. Stattdessen trug ein 47-jähriger Kunde eines Massage-Salons in der Innenstadt vor zwei Jahren erhebliche Verbrennungen am Rücken davon, die ihn als Koch erst arbeitsunfähig und später sogar arbeitslos machten. Wegen dieser Folgen einer Schröpf-Massage mit Unterdruckpumpe musste eine 46-jährige Mitarbeiterin des Salons am Mittwoch auf die Anklagebank des Amtsgerichts.
Gefährliche Körperverletzung wurde der Angestellten vorgeworfen, weil sie unter Verstoß gegen das Heilpraktikergesetz nicht befugt gewesen sei, eine solche Schröpf-Behandlung durchzuführen. Ob die Frau aus China das wissen konnte oder musste, blieb umstritten. Zuletzt wurde ihr Verfahren gegen Geldauflage eingestellt.
Als Restaurant-Koch, der stundenlang im Durchzug steht, litt der Massage-Kunde schon lange unter Rückenproblemen – bis die Frau seines Chefs ihm die Schröpf-Massage empfahl. Grundsätzlich, so eine Mitarbeiterin des Gesundheitsamts, könne diese Form von Massage, die eine sehr alte Behandlungsmethode ist, hilfreich sein. „Aber das muss man lernen!“Und: „Zu Verbrennungen mit Blasenbildung darf es eigentlich nicht kommen!“
Doch genau das war dem früheren Koch passiert. Wochenlang habe er unter Schmerzen gelitten, zwei Mal eine Klinik aufsuchen müssen, er habe unter Schlafstörungen gelitten und Herzprobleme bekommen. Insgesamt sei er durch die
Schröpf-Behandlung so malade geworden, dass er seinen Job aufgeben musste. „Sie dachte, dass sie diese Behandlung durchführen darf“, so die Verteidigerin der Angeklagten. Und die Mitarbeiterin habe auf Anweisung ihrer Chefin gehandelt, sich über das Heilpraktikergesetz nicht informiert: „Man macht es als Mitarbeiterin dann einfach“, so die Anwältin weiter.
Die Verteidigerin fand, dieser Irrtum sei für die Angeklagte nicht vermeidbar gewesen, doch wolle man dem Kunden nun 500 Euro Schmerzensgeld zahlen – wenn das Verfahren eingestellt würde. Der Richter sprach dem Koch schließlich 600 Euro Schmerzensgeld zu und verhängte weitere 500 Euro als Buße an die Staatskasse. Auch dem stimmten die Angeklagte und die Anwältin dann zu.