Würdige letzte Ruhe für Kinder
Sternenkinder, die bei der Geburt mehr als 500 Gramm wiegen, müssen bestattet werden. Sogenannte Stillgeborene unter 500 Gramm gelten dagegen als Fehlgeburt.
Juristisch existierten diese Kinder bis zum Jahr 2013 nicht. Seither können die Eltern sie beim Standesamt registrieren lassen.
Die Klinik
kümmert sich in der Regel um die Bestattung von Fehlgeburten.