Rheinische Post Hilden

Würdige letzte Ruhe für Kinder

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Sternenkin­der, die bei der Geburt mehr als 500 Gramm wiegen, müssen bestattet werden. Sogenannte Stillgebor­ene unter 500 Gramm gelten dagegen als Fehlgeburt.

Juristisch existierte­n diese Kinder bis zum Jahr 2013 nicht. Seither können die Eltern sie beim Standesamt registrier­en lassen.

Die Klinik

kümmert sich in der Regel um die Bestattung von Fehlgeburt­en.

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