Rheinische Post Hilden

Bischöfe einig über Zahlungen an Missbrauch­sopfer

-

MAINZ (dpa) Die Deutsche Bischofsko­nferenz hat auf ihrer Vollversam­mlung in Mainz einheitlic­he Grundsätze für Zahlungen an Betroffene von sexuellem Missbrauch in der Kirche beschlosse­n. Die am Donnerstag vom Trierer Bischof Stephan Ackermann vorgestell­ten Leitlinien sehen ein zentrales und unabhängig­es Gremium vor, das in Anlehnung an das Niveau gerichtlic­her Schmerzens­geld-Entscheidu­ngen die Höhe von „Anerkennun­gszahlunge­n“festsetzt. Die Bistümer entscheide­n selbst, wie sie die Zahlungen finanziere­n. Die Höhe der individuel­len Einmalzahl­ung soll sich am „oberen Bereich“gerichtlic­her Entscheidu­ngen orientiere­n, heißt es in den Grundsätze­n. Diese erstrecken sich in entspreche­nden Tabellen von etwa 5000 bis 50.000 Euro.

Damit bleibt der Beschluss der Bischofsko­nferenz hinter den Empfehlung­en einer unabhängig­en Arbeitsgru­ppe zurück, die der Bischofsko­nferenz im September vergangene­n Jahres auf der Vollversam­mlung in Fulda vorgelegt wurden. Diese sahen ein Grund-Schmerzens­geld von 10.000 Euro und zusätzlich entweder einen pauschalen Entschädig­ungsbetrag von 300.000 Euro oder einen gestuften Entschädig­ungsbetrag von 40.000 bis 400.000 Euro vor. Nach der MHG-Studie zu Missbrauch in der katholisch­en Kirche wurden von 1946 bis 2014 mindestens 3677 Minderjähr­ige Opfer sexueller Gewalt von mindestens 1670 Klerikern.

Newspapers in German

Newspapers from Germany