Einige Einnahmen bleiben steuerfrei
(RPS) Immer mehr Ruheständler müssen Steuern zahlen – dafür sorgen Rentenerhöhungen und insbesondere das Alterseinkünftegesetz. Doch viele verschenken Jahr für Jahr Geld ans Finanzamt, das sie sich zurückholen könnten. Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2019/2020“der Verbraucherzentrale informiert über die wichtigsten Spartipps – von typischen Werbungskosten wie Beiträgen zur Gewerkschaft oder Reiseaufwendungen über Gesundheits- und Pflegekosten bis hin zur Anmeldung der Haushaltshilfe. Die Neuauflage 2020 des Ratgebers enthält zudem viele Beispiele, aktuelle Steuerformulare und Ausfüllhilfen.
Das Buch erläutert Grundbegriffe des Einkommensteuerrechts und hilft Rentnern dabei, Freibeträge sowie das zu versteuernde Einkommen zu berechnen. Denn häufig existieren neben dem Ruhegehalt noch weitere Einkünfte zum Beispiel aus Vermietung oder Zinserträgen. Einige Einnahmen bleiben steuerfrei. Dazu zählen neben eher seltenen Fällen wie dem Ehrensold für bedürftige Künstler nicht nur Selbstverständlichkeiten wie Trinkgelder. Für Rentner interessant sein können zum Beispiel auch Regelungen für Unfallrenten sowie Übungsleiter-, Betreuungsund Ehrenamtspauschalen.
Erläutert werden auch Steuerformulare, zum Beispiel die neuen Formulare „Sonderausgaben“, „Außergewöhnliche Belastungen“und „Haushaltsnahe Aufwendungen“. Der Ratgeber zeigt Schritt für Schritt, wie sie auszufüllen sind, und erklärt auch, wie die Online-Steuererklärung mit Elster funktioniert. Neue steuerliche Regelungen von 2019 werden ebenfalls aufgeführt. Zudem gibt es ein umfangreiches Glossar.
Der Ratgeber „Steuererklärung für Rentner und Pensionäre 2019/2020“hat 224 Seiten und kostet 14,90 Euro, als E-Book 11,99 Euro. Er kann im Online-Shop unter www.ratgeber-verbraucherzentrale.de oder unter 0211 / 38 09-555 bestellt werden.
Der Ratgeber ist auch in den Beratungsstellen der Verbraucherzentralen und im Buchhandel erhältlich.