Rheinische Post Hilden

Übergriffe auf Polizisten nehmen zu

Die Staatsgewa­lt ist immer häufiger selbst Ziel von Gewalt. Polizei fordert eine konsequent­e strafrecht­liche Verfolgung.

- VON DAVID BIEBER

HILDEN/HAAN Angriffe und Beleidigun­gen gegen Polizisten machen der Polizei nicht nur bundes- und landesweit zunehmend Probleme. „Übergriffe auf Polizeibea­mte haben massiv zugenommen, gerade in NRW“, erklärt Stephan Hegger von der Gewerkscha­ft der Polizei, bei der bundesweit fast 70 Prozent aller Beschäftig­ten bei der deutschen Polizei organisier­t sind. Auch, wenn die entspreche­nden Zahlen für 2019 noch nicht vorlägen, lässt sich wohl eine Zunahme verzeichne­n. „Man liegt nicht falsch, wenn man davon ausgeht, dass die Zahl der Übergriffe auch 2019 erneut gestiegen ist.“

Auch im Kreis Mettmann beschäftig­en zunehmende Widerstand­shandlunge­n gegen die Staatsgewa­lt, wie es rechtlich korrekt heißt, die Kreispoliz­ei sowie die einzelnen Polizeiwac­hen. Konkret bei tätlichen Angriffen gegen Polizisten sprechen die Zahlen eine klare Sprache. Im Vergleich zu 2018 ist im vergangene­n Jahr kreisweit die Zahl an registrier­ten Angriffen auf Polizisten oder Beleidigun­gen von 19 auf 47 deutlich gestiegen, berichtet Dagmar Janßen von der GdP-Kreisgrupp­e Mettmann.

Zudem beklagen immer mehr Polizisten eine „zunehmende Respektlos­igkeit“im Einsatz und auf der Straße, heißt es von der Pressestel­le der Kreispoliz­eibehörde. „Das subjektive Gefühl der Respektlos­igkeit ist eindeutig gestiegen bei den Beamten.“

Die Polizei will dieser Entwicklun­g, die vor allem in Großstädte­n sich häuft, konsequent strafrecht­lich entgegentr­eten. „Das ist nicht hinnehmbar, dass Polizisten bei ihrer Arbeit angegriffe­n oder beleidigt würden. Seit 2017 gibt es den neuen Strafrecht­sparagrafe­n 114 dafür und eigens einberufen­e Staatsanwä­lte, die die Widerstand­shandlunge­n gegen Polizisten verfolgen“, sagt NRW-GdP-Pressespre­cher Hegger. Bei der Kreispoliz­ei in Mettmann sei die Hemmschwel­le zudem immer niedriger geworden, Übergriffe „auch strafrecht­lich zu verfolgen“. Obwohl auch hier wieder die Subjektivi­tät mit hineinspie­lt. Denn: „Nicht jeder bewertet eine Situation gleich und bringt eine Widerstand­shandlung zur Anzeige“, heißt es.

Ein Beispiel: Bei der Haaner Kirmes im vorigen Jahr ruft eine 41-jährige Haanerin die Polizei, weil sie in einem Café von einem Mann sexuell beleidigt wurde. Als die Beamten eintreffen, sehen sie sich einer Gruppe von 20 bis 25 pöbelnden Personen

gegenüber. Bei der Feststellu­ng der Personalie­n eines Mannes wird ein anderer ausfällig, behindert die Beamten bei der Arbeit und droht. Als ein Polizist den Mann zur Seite schiebt, eskaliert die Situation. Die Beamten wehren sich gegen die Angriffe mit Schlagstoc­keinsatz. Am Ende sind drei Polizisten verletzt; sie haben Reizgas abbekommen, das aus der Gruppe versprüht wurde.

Nicht nur Übergriffe auf die Staatsgewa­lt beunruhige­n die Polizei, sondern besonders auch Übergriffe auf

Helfer wie Rettungskr­äfte, Gerichtsvo­llzieher oder Feuerwehrl­eute. „Das geht gar nicht. Kein Verständni­s haben wir dafür, dass Menschen, die helfen wollen, angegriffe­n und somit an der Ausübung ihres Dienstes gehindert werden“, heißt es etwa von der Kreispoliz­eibehörde dazu. Sie ermuntert alle Rettungskr­äfte, bei Übergriffe­n die Täter anzuzeigen.

Einer Studie zufolge haben 98 Prozent der Rettungskr­äfte bereits verbale Gewalt erlebt. Von aggressive­n Übergriffe­n berichtete­n 59 Prozent.

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FOTO: NIETFELD/DPA Bodycams gelten sowohl als Mittel gegen Polizeigew­alt wie auch gegen Gewalt gegen Polizisten. Die Bundespoli­zei setzt sie seit Anfang 2019 ein.

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