Begrüßenswert
Vorgabe für Pflegeheime
Nicht nur in Thüringen befindet sich die CDU auf einem Schlingerkurs, der keine klare Linie mehr erkennen lässt. Die Folge sind die desaströsen elf Prozent in Hamburg. Es geht nur noch um Personen; Sachfragen treten völlig in den Hintergrund. Die absolute Spitze ist jedoch das Verhalten in Thüringen. Hier steht überhaupt nicht mehr das Wohl des Landes im Fokus. Erst scheint eine Lösung möglich, indem vier Abgeordnete den Kandidaten der Linken mitwählen, um das Land regierbar zu machen und Neuwahlen herbeizuführen. „Die Abgeordneten sind nach der Verfassung nur ihrem Gewissen unterworfen“, heißt es. Aber: Über der Verfassung steht offensichtlich der Parteitagsbeschluss, weder Links noch Rechts zu unterstützen. Wie anmaßend ist das denn? Nicht nur die ihrem Gewissen unterworfenen und dem Landeswohl verpflichteten Abgeordneten werden damit entmündigt, sondern die Verfassung außer Kraft gesetzt. Stellt sich die Frage, welche Partei hier nicht auf deren Boden steht. beim Dieselskandal zu wenig umweltfreundlich, bei der Flüchtlingsentscheidung zu menschlich, bei der Kooperation mit Frankreich zu zögerlich und beim Ertragen der Bayern-Mannsbilder (Seehofer, Dobrindt, Scheuer) zu masochistisch. Aber: Trotzdem hat sie große Zustimmung in der Bevölkerung. Vielleicht, weil sie international um Frieden und Ausgleich bemüht ist, weil sie versucht, Kompromisse zu finden, wo andere zur Selbstdarstellung neigen, und weil sie nicht das Machogehabe der starken Männer, die klare Kante zeigen, an den Tag legt? Vielleicht hat der große Teil der Wähler nicht das Bedürfnis nach einem „Führer“, sondern nach jemandem, der die Probleme ruhig und sachlich angeht und versucht, Lösungen zu finden.
Zu „Umstrittene Pläne für Pflegeheime“(RP vom 24. Februar): Ein einheitlicher Mindestschlüssel für das Pflegepersonal in Langzeitpflegeeinrichtungen ist auf jeden Fall zu begrüßen, auch wenn das Personal im Moment noch nicht in vollem Umfang zur Verfügung stehen kann. Heime, denen es nicht möglich ist, diesen Personalschlüssel vorzuweisen, sollten dazu verpflichtet werden, einen Beitrag in Höhe der eingesparten Brutto-Personalkosten (inklusive Sozialversicherungsbeiträge) in einen Fonds zur Förderung der Ausbildung von Personal zu leisten. Dies würde für alle Heime finanziell gleiche Wettbewerbsbedingungen schaffen und der finanzielle Anreiz zur Personaleinsparung würde wegfallen. Ausreichendes Personal in den Heimen würde diesen Beruf attraktiver machen.
eines jeden selbstbestimmten Menschen! Das ist und war immer unbestritten und jeder, der sich entschieden hat aus dem Leben zu gehen, hatte ein/sein Recht darauf. Religiösen Aspekten (Verbot der Selbsttötung) sollten in einem Staat, der Glaube und Recht strikt voneinander trennt, keine normative Kraft zukommen. Insofern ist die Entscheidung des BVG sehr zu begrüßen. Aktive Sterbehilfe muss allerdings nun gesetzlich klar definiert und geregelt werden, um dubiosen Organisationen Hilfe zur Sterbehilfe mit wirtschaftlichen Ambitionen die Grundlage zu entziehen! man glauben, dass jemand nicht verstanden hat, worum es den Richtern eigentlich ging. Die äußerst unbefriedigende und umstrittene Rechtslage seit 2015 (§217 StGB) war ein nahezu „diktatorischer“Eingriff in das sensibelste aller Selbstbestimmungsrechte, das unsere Verfassung kennt. Über mein Lebensende entscheide ich selbst, und kein Politiker, Mediziner oder Kirchenvertreter. Warum darf Sterbehilfe nicht zur Normalität werden? Warum sollte man den Sterbehilfe-Organisationen weiterhin „das Handwerk“verbieten? Warum darf Selbsttötung nicht zu einer von verschiedenen Therapiemöglichkeiten werden, wenn sich ein Mensch vom Leid seiner schweren Krankheit befreien will? Wir befinden uns doch in einem säkularen Staat, einer westlichen Demokratie und nicht in einer Theokratie wie zum Beispiel dem Iran. Die freie Entfaltung der Persönlichkeit ist ein Wesensmerkmal einer freien Gesellschaft! Das Recht auf Sterben hat Jederman, ob er todkrank ist und unerträglich leidet, oder nicht. Selbstbestimmung
und Menschenwürde sind Menschenrechte, die in den Artikeln eins und zwei des Grundgesetzes an erster Stelle benannt werden.