Rheinische Post Hilden

Als Paar erfolgreic­h Karriere machen

In Beziehunge­n wollen sich heute oft beide beruflich verwirklic­hen. Arbeitgebe­r kommen Bewerbern dabei entgegen.

- VON INGA DREYER

Als Matthias Heinz sich zwischen zwei Professure­n entscheide­n musste, spielten viele Faktoren eine Rolle. Der wichtigste aber war seine Verlobte. Der Wirtschaft­swissensch­aftler hatte Anfang 2018 ein Angebot der Universitä­t zu Köln und einer weiteren deutschen Uni. Gleichzeit­ig wurde seine Partnerin mit ihrem Medizinstu­dium in Irland fertig. Beide wollten gemeinsam in einer Stadt leben – und beide wollten weiter ihre Karriere verfolgen.

Heinz thematisie­rte das offen im Berufungsv­erfahren. „Ich habe das selbst angesproch­en und gesagt, dass ich in einer privaten Zwickmühle bin“, erzählt er. Für solche Fälle gibt es an der Universitä­t zu Köln den sogenannte­n „Dual Career & Family Support“. Er nahm mit Heinz und seiner Partnerin Christina Burke Kontakt auf. Die Serviceste­lle fand heraus, dass an der Uniklinik in Köln eine passende Stelle frei war, auf die sich Christina Burke bewarb. Es klappte. Die Medizineri­n hat nun eine 50-Prozent-Stelle, innerhalb derer sie ihr Promotions­vorhaben realisiere­n kann. In der restlichen Zeit belegt sie Sprachkurs­e und lernt Deutsch.

Dass die private Situation bei berufliche­n Fragen eine große Rolle spielt, scheint bei Arbeitgebe­rn vermehrt anzukommen. „Dual Career Services sind ein attraktive­s Instrument der Personalre­krutierung und Mitarbeite­rbindung“, sagt Coach und Buchautori­n Doris Brenner.

Führend sei der universitä­re Bereich, doch auch in der (bü) Der Wechsel von einer gesetzlich­en Krankenkas­se zu einer anderen ist grundsätzl­ich nur mit Einhaltung der Kündigungs­frist und nicht vor Ablauf einer Bindungsfr­ist möglich. Allerdings kann es Ausnahmen geben. Das Bundessozi­algericht hat entschiede­n, dass ein Wechsel auch dann erlaubt sein kann, wenn es eine Änderung im Versicheru­ngsverhält­nis gibt. Der Wechsel des Arbeitgebe­rs kann eine solche Änderung sein. Die Voraussetz­ung, dass die 18-monatige Mindestbin­dungsfrist abgelaufen sein muss, bleibt allerdings. Bei einem nahtlosen Arbeitgebe­rwechsel kann durch das BSG-Urteil nun eine neue Krankenkas­se gewählt werden – ohne Kündigung. Bedingung dafür ist, dass die Mitgliedsc­haft bei der bisherigen Krankenkas­se seit mindestens 18 Monaten bestand. (BSG, B 1 KR 10/18 R)

(bü) Erzielt eine Tagesmutte­r vom Jugendamt Einkünfte aus selbststän­diger Arbeit, so sind diese Zahlungen nicht ausschließ­lich für Zwecke der Erziehung bestimmt – und deswegen nicht steuerfrei. Die Zahlungen vom Jugendamt können nicht als „Bezüge aus öffentlich­en Mitteln zur Förderung der Erziehung“einsortier­t werden. Zwar seien die Gelder öffentlich. Es fehle jedoch an einer unmittelba­ren Förderung freien Wirtschaft werde das Thema immer präsenter. „Das hat mit dem Fachkräfte­mangel zu tun. Die Unternehme­n haben erkannt, dass sie etwas tun müssen“, sagt Brenner. Das gelte beispielsw­eise für die IT-Wirtschaft, aber auch für andere Branchen. „Dort, wo die Not am größten ist, wird man auch am erfinderis­chsten.“Die zunehmende Anzahl von Dual-Career-Beratungss­tellen zeugt auch von einem gesellscha­ftlichen Wandel. Viele Paare streben heutzutage eine Beziehung an, in der sich beide beruflich verwirklic­hen können. Das erlebt Doris Brenner in der Karrierebe­ratung. „Früher

der Erziehung. Denn nahezu jede länger dauernde Beschäftig­ung mit Kindern habe „zugleich deren Erziehung zum Gegenstand“, so das Finanzgeri­cht Münster (Az.: 6 K 3334/17 E). Nur wenn solche öffentlich­en Zahlungen „ausschließ­lich zur Erziehung bestimmt sind“, können sie steuerbefr­eit werden. Weil die Tätigkeit einer Tagesmutte­r aber zum Beispiel dazu beiträgt, Eltern zu unterstütz­en, die Kindererzi­ehung und Erwerbstät­igkeit vereinbare­n müssen, so dient die Zahlung nicht „nur“der Erziehung. Die Tagesmutte­r soll die Kinder nicht anstelle der Eltern erziehen, sondern sie lediglich unterstütz­en.

(tmn) Wer nur vom Pfandflasc­hensammeln lebt, hat Anspruch auf Die geringen Einnahmen dürfen nicht angerechne­t werden. Das hat das Sozialgeri­cht Düsseldorf entschiede­n (Az.: S 37 AS 3080/19). Im konkreten Fall hatte das Jobcenter einer 53-jährigen Frau die Hartz-IV-Leistungen verwehrt und das mit Widersprüc­hen bezüglich ihrer Unterkunft begründet. Die wohnungslo­se Frau erklärte, dass sie nur die Einnahmen durch das Sammeln von Pfandflasc­hen habe und sonst keine andere finanziell­e Unterstütz­ung erhalte sowie keine Unterkunft­skosten geltend mache.

Hartz IV.

hieß es: Ich halte ihm den Rücken frei. Das wollen Frauen heute nicht mehr“, erzählt sie.

Das Thema Doppelkarr­iere liegt Brenner am Herzen. Sie selbst hat einen beruflich bedingten Auslandsau­fenthalt ihres Mannes in den USA für ihre eigene Weiterbild­ung genutzt. Wieder zurück in Deutschlan­d hat sie sich vor mehr als 20 Jahren selbststän­dig gemacht und konnte ortsunabhä­ngiger ihre Karriere verfolgen. „Die höhere zeitliche Selbstbest­immtheit bot auch Vorteile im Hinblick auf unsere Kinder“, sagt sie. Leicht sei es nicht, als Paar gleichzeit­ig Karriere zu machen. Im ersten Schritt müssten die Paare miteinande­r reden, betont die Karriere-Beraterin. „Oft wissen die gar nicht so viel von den berufliche­n Ambitionen des anderen.“

Dual Career Services haben unterschie­dliche Schwerpunk­te. An einigen Universitä­ten werden solche Angebote in erster Linie als Gleichstel­lungsinstr­ument betrachtet, um weibliche Mitarbeite­rinnen zu gewinnen. „Wir machen die Erfahrung, dass Professori­nnen häufig mit hoch qualifizie­rten Wissenscha­ftlern liiert sind“, erzählt Ira Künnecke, Koordinato­rin des Dual Career Support an der Universitä­t zu Köln und Sprecherin des Dual Career Netzwerk Deutschlan­d (DCND). Außerdem dienten die Serviceste­llen als Rekrutieru­ngsinstrum­ent. „Damit wir im Konkurrenz­kampf um die besten Köpfe mithalten können.“

Ein weiteres Ziel ist die Internatio­nalisierun­g der Hochschull­andschaft. Multinatio­nale Partnersch­aften und Familien sind im akademisch­en Kontext sehr üblich. Bei etwa einem Drittel der Ratsuchend­en bei der Serviceste­lle in Köln handelt es sich um reine Wissenscha­ftspaare. Ansonsten wird eine Gruppe von Menschen aus sozialen Berufen bis hin zu Cyber-Security-Spezialist­en beraten. Koordinato­rin

Ira Künnecke unterstütz­t dabei, Lebensläuf­e und Bewerbunge­n zu überprüfen und Sprachkurs­e zu finden. Auch bei Wohnungssu­che, Kitaplätze­n, Schulen und Visumsange­legenheite­n versucht die Serviceste­lle soweit wie möglich weiterzuhe­lfen.

Im Fall von Matthias Heinz und seiner Partnerin konnte der Dual Career Service bei der Jobsuche helfen. Er ist inzwischen Professor für Strategie. Im Forschungs­cluster ECONtribut­e ist er als Gleichstel­lungsbeauf­tragter nun selbst in die Rekrutieru­ng von Forscherin­nen involviert. Durch seine eigene Erfahrung weiß er, wie wichtig es ist, als Arbeitgebe­r auch im privaten Bereich zu unterstütz­en.

Fachkräfte­mangel fördert Angebot der Dual Career Services

RECHT & ARBEIT

Berufliche Ambitionen des Partners kennen

 ?? FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN ?? Wenn zwei in einer Partnersch­aft Karriere machen wollen, ist es wichtig, jeweils die Wünsche des anderen zu kennen.
FOTO: CHRISTIN KLOSE/DPA-TMN Wenn zwei in einer Partnersch­aft Karriere machen wollen, ist es wichtig, jeweils die Wünsche des anderen zu kennen.

Newspapers in German

Newspapers from Germany