Was an Ostern in NRW verboten ist
Die Corona-Pandemie schränkt auch das Programm für die Feiertage ein.
Darf die Familie besucht werden?
Ein offizielles Verbot, die Familie an Ostern zu besuchen beziehungsweise sie zu sich einzuladen, gibt es in NRW nicht. Allerdings riet Bundeskanzlerin Angela Merkel dringend davon ab, Ostern mit Menschen außerhalb des eigenen Hausstandes zu verbringen. Aus Vernunft und Solidarität solle auf ein Osterfest im großen Familienkreis verzichtet werden.
Ist Ostereier suchen erlaubt?
Ja, im eigenen Garten ohnehin, in Parks und Wälder muss der Mindestabstand beachtet werden.
Darf ich einen Osterspaziergang unternehmen?
Ja, auch das bleibt weiterhin erlaubt.
Finden Osterfeuer statt?
Nein, traditionelle Oster- und Brauchtumsfeuer dürfen in NRW nicht stattfinden.
Wie kann ich den Ostergottesdienst besuchen?
Vor Ort ist ein Besuch des Ostergottesdienstes
aufgrund des Kontaktverbotes nicht möglich. Kirchen und Gemeinden bieten allerdings ein umfangreiches Online-Angebot mit Livestreams und Videos an. Die ARD zeigt bis Ostermontag täglich evangelische und katholische Gottesdienste unter anderem aus Rom, Berlin, München und Dresden. Wer sich lieber die regionalen Messen ansehen möchte, der kann sich auf der Internetseite der katholischen Kirche informieren. Die evangelische Kirche im Rheinland bietet unter dem Slogan „Ostern@Home“sogar Anleitungen an, wie man seinen ganz persönlichen Ostergottesdienst in den eigenen vier Wänden abhalten kann.
Dürfen Familienmitglieder im Altenoder Pflegeheim besucht werden?
Menschen in Alten- und Pflegeheimen gehören zur Risikogruppe. Ein Besuch ist daher nicht ratsam. Oft gibt es auch Besuchsverbote.
Sind Osterausflüge trotz Coronavirus erlaubt?
Ja, solange sie im Rahmen der gesetzlichen Maßnahmen stattfinden. Das Auswärtige Amt warnt allerdings vor „nicht notwendigen, touristischen Reisen in das Ausland“. Einzelne beliebte Reiseziele – wie die niederländische Provinz Limburg – haben bereits angekündigt, dass deutschen Tagesausflüglern an der Grenze die Einreise verweigert wird.
Ist Grillen im Park erlaubt?
Nein, das Grillen in der Öffentlichkeit ist grundsätzlich durch die Corona-Auflagen verboten. Im eigenen Garten oder auf dem Balkon mit Familienmitgliedern oder Angehörigen des eigenen Hausstands ist das Grillen aber erlaubt.
Darf ich Ostern in meiner Ferienwohnung verbringen?
Ja, das eigene Ferienhaus darf man nutzen. Allerdings nur für den privaten Zweck. Eine touristische Nutzung ist verboten. Mecklenburg-Vorpommern und Schleswig-Holstein haben ein Einreiseverbot für Menschen aus anderen Bundesländern ausgeprochen. (seka)