Chaos bei Notbetreuung in Kindertagesstätten
Das Land hat erst am Freitagabend eine Verordnung für Alleinerziehende erlassen. Kommunen sehen sich im Unklaren.
DÜSSELDORF Die Lockerung der Betreuungsregeln in Kitas hat in den Einrichtungen in Nordrhein-Westfalen Verwirrung ausgelöst. Einige Kommunen wie Neuss, Mönchengladbach oder Hückelhoven weigerten sich noch am Freitag, die Kinder berufstätiger Alleinerziehender von Montag an in der Notbetreuung aufzunehmen. Dies ergab eine Abfrage unserer Lokalredaktionen bei Städten und Gemeinden in der Region am Freitag. Erst am Abend gab das Land einen entsprechenden Erlass heraus. Wie die Kommunen am Montag damit umgehen, blieb zunächst offen.
NRW-Familienminister Joachim Stamp (FDP) hatte die gelockerten Aufnahmeregeln für Kinder erwerbstätiger Alleinerziehender vor sieben Tagen nachgeschoben und angekündigt, sie sollten vom kommenden Montag an ebenfalls zum Kreis der Berechtigten für die Notbetreuung gehören. Zuvor schon war die Liste der systemrelevanten Berufe erweitert worden, um mehr Eltern die Möglichkeit zu geben, ihre Kinder betreuen zu lassen. Diese Regelung trat bereits am Donnerstag in Kraft.
Verunsicherung herrscht in den Kitas auch in anderer Hinsicht. Offen sei bisher, wie eine Auswahl zu treffen sei, wenn mehr Kinder mit Betreuungsanspruch kämen, als an Kapazität verfügbar sei, hieß es etwa in Leverkusen. Das NRW-Familienministerium
hatte die Betreuungsquote mit zehn Prozent angegeben.
Der Familienminister hatte zuletzt eingeräumt: „Wir sind damit konfrontiert, dass uns unglaublich viele Kräfte in den Kitas fehlen“. Viele Erzieherinnen seien über 60 Jahre alt oder gehörten aufgrund einer Vorerkrankung zur Risikogruppe. Stamp dämpfte zugleich die Erwartungen: „Wir werden nicht in zwei, drei Wochen wieder in die Vollauslastung gehen.“Bisher gebe es noch keinen festen Plan, welche Kinder wann wieder aufgenommen würden.
Alleinerziehende waren auch in Mönchengladbach am Freitag noch im Unklaren: Es gebe bisher keine Rechtsgrundlage, hieß es bei der Stadt. „Das hat aber nichts mit
Verweigerung zu tun, sondern liegt daran, dass wir uns an die Landesvorgaben halten, die ja nicht durch Videobotschaften und Pressebriefings der Ministerien Rechtskraft erlangen, sondern durch entsprechende Erlasse und Verordnungen“, sagte ein Sprecher.
Bis es eine Landesvorgabe gebe, könnten Kinder von Alleinerziehenden nicht betreut werden. Das änderte sich am Abend – über das Wochenende müssen sich nun die Kommunen und die Kindertagesstätten auf die neue Lage einstellen.
In Leverkusen hieß es zunächst: Warten auf Düsseldorf. „Wir hoffen, dass etwas ankommt, das wir am Wochenende an die Kitas kommunizieren können“, sagte Angela Hillen, Fachbereichsleiterin Kinder und Jugend. Städte wie Wermelskirchen, Geldern, Duisburg, Haan oder Goch hingegen wollten trotz der Unklarheiten auch die Kinder Alleinerziehender aufnehmen.
NRW-Gesundheitsminister KarlJosef Laumann (CDU) beantwortete die Frage, ob ein Betreuungsanspruch für Alleinerziehende ab Montag bestehe, in einer Pressekonferenz am Freitagmittag mit „Ja“. Das NRW-Familienministerium versicherte außerdem am Freitag: „Die Verordnung wird vom Gesundheitsministerium planmäßig heute veröffentlicht und tritt am 27.4.2020 in Kraft.“Erwerbstätige Alleinerziehende könnten also die Notbetreuung in Anspruch nehmen.