Maskenpflicht erst ab sechs Jahren
Der Gesundheitsminister konkretisiert die Regeln, die ab Montag gelten.
DÜSSELDORF Eltern von Kleinkindern dürften erleichtert sein. Ihre Sprösslinge werden ab Montag nicht zum Tragen von Alltagsschutzmasken in der Öffentlichkeit verpflichtet. Das stellte NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) am Freitag klar. Demnach müssen erst Kinder im schulpflichtigen Alter die Masken im Nahverkehr, Schulbus oder beim Einkaufen tragen.
Neben Geschäften des Einzelhandels umfasst die neue Regelung auch Wochenmärkte, Restaurants, in denen Speisen abgeholt werden können, sämtliche Allgemeinflächen von Einkaufszentren, Ausstellungsräumen von Handwerkern sowie Arztpraxen, Banken und Postfilialen. Für Behörden gibt es die Vorgabe explizit nicht. Laumann begründete dies damit, dass unterschiedliche Behörden unterschiedlich starken Publikumsverkehr hätten. Es sei an jedem Behördenleiter selbst, verantwortungsvoll zu entscheiden, ob er eine Maskenpflicht einführen wolle.
Auch die Kontrolle überlässt das Ministerium den Kräften vor Ort. Im ÖPNV seien die Verkehrsbetriebe zuständig, an den Bahnhöfen die Sicherheitsdienste und die Bundespolizei, so Laumann. Ladenbesitzer sollten Kunden ohne Maske den Zutritt zum Geschäft verwehren, weigere sich jemand vehement, könnten die Ordnungsämter Bußgelder verhängen. Deren Höhe vorschreiben will das Land allerdings nicht.
Die Händler hätten schon Kreativität im Umgang mit neuen Regelungen bewiesen – etwa indem sie die Beschränkung der Kundenzahl dadurch kontrolliert hätten, dass jeder Kunde dazu verpflichtet wurde, einen abgezählten Einkaufswagen ins Geschäft mitzunehmen. Selbst entscheiden müssen auch die Schulen darüber, ob sie ihren Schülern Masken vorschreiben wollen.
Privatleute dürfen wegen des Vermummungsverbots im Straßenverkehr keine Maske am Steuer tragen. In Taxis müssen nur die Kunden Mund und Nase bedecken, der Fahrer hingegen nicht. Anders ist es bei Fahrschulen. Dort gilt die Pflicht sowohl für den Fahrlehrer als auch für den Schüler. Mehrere Fahrschüler dürfen zugleich nicht mehr im Auto sitzen. Einzig bei der Fahrprüfung ist mit dem Prüfer eine dritte Person im Wagen erlaubt.
Laumann kündigte an, in der kommenden Woche mit den Obleuten der Parteien und den Fachleuten seines Ministeriums über eine Lockerung des Besuchsverbots in den Seniorenheimen zu beraten. Er hatte dafür ein Gutachten in Auftrag gegeben, das noch im Laufe des Freitags vorliegen soll. Er erhoffe sich davon praktische Ratschläge und nannte beispielsweise Besuchsräume, damit Besucher nicht durch das ganze Seniorenheim laufen müssten.