Was ab Montag im Einzelhandel gilt
In der kommenden Woche dürfen auch größere Geschäfte wieder öffnen, wenn sie ihre Verkaufsfläche auf höchstens 800 Quadratmeter begrenzen. Einkaufen geht nicht mehr ohne Schutzmaske. Ein Überblick über die geltenden Regeln.
DÜSSELDORF Seit Montag gelten erste Lockerungen im nordrhein-westfälischen Einzelhandel. Die Bilanz der Händler für die vergangenen Tage fällt bescheiden aus. Auch in anderen Bundesländern, in denen die Regelungen teilweise anders sind. „Die Erlöse bleiben weit hinter den Vorjahreswerten zurück“, teilte der Handelsverband Deutschland (HDE) nach einer bundesweiten Befragung von 767 Handelsunternehmen am Freitag mit.
Nach Angaben des Verbandes werden nur durchschnittlich 40 Prozent „des normalen Geschäftsvolumens“erreicht.“HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth beziffert den Schaden im Non-Food-Handel seit dem Shutdown vor gut einem Monat auf 30 Milliarden Euro. Ob sich das Bild in der kommenden Woche ändern wird? Zumindest wächst auch in Nordrhein-Westfalen die Zahl derer, die öffnen dürfen, noch einmal deutlich. Ein Überblick über das, was ab Montag im NRW-Einzelhandel gilt:
Größe Öffnen dürfen alle Einzelhändler, die ihre Waren auf maximal 800 Quadratmeter Verkaufsfläche anbieten. Bisher galt die Erlaubnis nur für jene, bei denen die 800 Quadratmeter explizit ausgewiesen waren, dazu auch für Auto-, Fahrradund Buchhändler sowie für Möbel
und Babyfachgeschäfte, die in Nordrhein-Westfalen eine Sondererlaubnis bekamen.
Nun dürfen auch jene öffnen, die ihre Verkaufsflächen auf die zugelassene Maximalfläche beschränken. Dazu gehören beispielsweise Warenhäuser, die ihre Produkte ja meist über mehrere Etagen hinweg anbieten. Wie sie die Begrenzung hinbekommen, bleibt ihnen überlassen. Als gängige Variante gilt die Schließung ganzer Etagen.
Zusatzregeln In Ladenlokalen muss pro Kunde eine Verkaufsfläche von zehn Quadratmeter vorgesehen sein. Außerdem müssen geeignete Vorkehrungen für die Hygiene getroffen werden, es muss eine Zutrittssteuerung geben, und es dürfen in den Wartegruppen vor dem Ladenlokal wenigstens 1,5 Quadratmeter Abstand sein.
Sonntagsöffnung „Geschäfte des Einzelhandels für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste sowie Geschäfte des Großhandels dürfen über die bestehenden gesetzlichen Regelungen hinaus an Sonn- und Feiertagen von 13 bis 18 Uhr öffnen“, heißt es in der Schutzverordnung des Landes. Für den kommenden Freitag gilt das nicht. Am 1. Mai, dem sogenannten Tag der Arbeit, bleiben die Geschäfte geschlossen. Und in Anspruch genommen wird es eh kaum.
Gaststätten Restaurants, Imbissgeschäfte, Kneipen und Cafés bleiben geschlossen. Es sei denn, sie beliefern Kunden und halten dabei Mindestabstände und Hygienevorschriften ein. Am Verkaufsstand der Eisdiele darf man auch ein Eis kaufen, aber das dann nicht in einem Umkreis von 50 Metern um die Eisdiele essen.
Metro Der Düsseldorfer Handelskonzern, bei dem eigentlich nur Gewerbetreibende einkaufen dürfen, hat seine Tore nach einer Genehmigung durch das nordrhein-westfälische Landesbauministerium für alle Verbraucher geöffnet. Das gilt vorerst bis zum 3. Mai. Der Konzern betreibt in NRW 18 Großmärkte, unter anderem in Duisburg, Düsseldorf, Köln, Krefeld, Leverkusen, Neuss, Würselen und Düren.
Maskenpflicht Wer ab Montag einkaufen will, kann das nur noch mit Schutzmaske tun. Oder mit „Mund-Nase-Bedeckung“, wie es in der NRW-Verordnung heißt. Die Tragepflicht gilt nicht nur in den Läden, sondern auch auf Wochenmärkten, in Einkaufszentren, Shopping Malls und Outlet-Centern. Wer sich beim Italiener eine Pizza holt oder sich im Getränkemarkt versorgen will, kommt um die Maske auch nicht herum. Genau so wenig wie im Verkaufsraum beim Handwerker.