Urlaub 2020 – was Leser wissen wollen
Reise-Experten beantworteten bei einer Telefonaktion Fragen. Viele Leser sorgen sich und würden ihren Urlaub gerne noch absagen. Andere wollten wissen, wie sie an Geld für stornierte Reisen kommen.
DÜSSELDORF Das Interesse an der zweistündigen Telefonaktion zum Thema Reise war riesig, einige Leser schickten ihre Anliegen per Mail, weil sie telefonisch nicht durchkamen. Marija Linnhoff (Verband unabhängiger Reisebüros), Michael Sittig (Stiftung Warentest), Klaus Heimgärtner (ADAC), Ute Dallmeier (First Reisebüro) und Hubert Kluske (Tui) beantworteten die Fragen.
Die niederländische Airline KLM hat meinen Flug von Amsterdam nach Sankt Petersburg am 3. Juli 2020 annulliert. Bis heute hat sie mir nicht den Ticketpreis erstattet, sondern nur einen Gutschein angeboten. Was kann ich tun?
SITTIG Sie müssen den Gutschein nicht akzeptieren. Nach Artikel 8 der europäischen Fluggastrechteverordnung haben Sie Anspruch auf die vollständige Erstattung der Ticketkosten. Die Verbraucherzentralen bieten online einen Musterbrief an, mit dem Sie die Erstattung einfordern können. Schicken Sie diesen Brief per Einwurfeinschreiben an die Fluggesellschaft. Überweist die Airline innerhalb der im Brief gesetzten siebentägigen Frist nicht, sollten Sie sich bei der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr beschweren (www.soep-online. de). Sollte die KLM einen Schlichterspruch zu Ihren Gunsten nicht akzeptieren (was unüblich wäre), können Sie die Airline immer noch verklagen oder ein Fluggastrechte-Portal wie EUclaim beauftragen.
Für August habe ich bei einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise in die Türkei gebucht (Flug plus Hotel). Ich bin 76 Jahre alt und habe Angst, mich anzustecken. Kann ich kostenfrei stornieren?
SITTIG Die Angst selbst berechtigt nicht zum kostenlosen Storno. Kostenfreier Rücktritt ist nur möglich, wenn am Urlaubsort oder in dessen unmittelbarer Nähe unvermeidbare und außergewöhnliche Umstände auftreten, die die Reise erheblich beeinträchtigen. Eine Reisewarnung vom Auswärtigen Amt kann ein Indiz für eine solche erhebliche Beeinträchtigung sein. Die weltweite Reisewarnung gilt derzeit aber nur bis zum 14. Juni. Behalten Sie im Blick, was das Amt auf seiner Internetseite für die Zeit danach sagt. Wird für Ihre Urlaubsphase ab Ende August eine Reisewarnung für die Türkei ausgesprochen, ist eine kostenlose Stornierung möglich. Auch hier gilt: Einen Gutschein des Reiseveranstalters müssen Sie nicht akzeptieren.
Ich habe eine Pauschalreise für Juli gebucht. Jetzt will der Veranstalter die noch offene Restzahlung überwiesen haben. Soll ich das tun? große Bedenken habe?
KLUSKE Derzeit ist nicht abschätzbar, wie die Situation am Urlaubsort in den nächsten Wochen aussehen wird. Daher sollte man bis zehn bis 14 Tage vor Reisebeginn abwarten. Je massiver die Einschränkungen der Reiseleistungen dann sind und je höher die Ansteckungszahlen vor Ort, desto eher wird eine Kündigung der Reise wegen außergewöhnlicher Umstände in Betracht kommen. Dann besteht ein Anspruch auf vollständige Rückzahlung des Reisepreises. Wer allerdings storniert, also sich einseitig oder „grundlos“vom Vertrag lösen will, muss in der Regel signifikante Stornogebühren zahlen. Bei einer Erklärung an den Reiseveranstalter sollte man also darauf achten, was man schreibt.
Ich habe ein Ferienhaus im Ausland gemietet. Kann ich das wegen Corona kostenfrei kündigen? KLUSKE Bei Anmietungen im Ausland findet deutsches Recht nur Anwendung, wenn der Vertrag eine entsprechende Rechtswahlklausel enthält. Ansonsten gilt ausländisches Recht, auch wenn der Vertrag über eine Internet-Plattform geschlossen wurde. In zahlreichen EU-Mitgliedstaaten legen die Anbieter/Vermieter selbst fest, ob die Mietobjekte kostenlos storniert werden dürfen, ob Stornogebühren fällig werden oder ob der komplette Betrag bezahlt werden muss.
Vorrangig sind die Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Vermieter maßgeblich. Ob Abweichungen zur deutschen Rechtslage bestehen, muss im Streitfall mit einem Anwalt geklärt werden.
Und bei einem Haus hierzulande? KLUSKE Nach deutschem Recht ist eine kostenfreie Kündigung nicht ohne weiteres vorgesehen. Nur wenn die Mietsache nicht wie vereinbart bereitgestellt wird, kann der Vertrag deswegen gekündigt werden. Die Gefahr durch Corona allein ist kein Kündigungsgrund. So etwas kann als außergewöhnlicher Umstand nur im Pauschalreiserecht geltend gemacht werden.
Ich habe für Juli separat einen Eurowings-Flug nach Florida und ein Haus gebucht. Was nun?
DALLMEIER Wir raten, die am 15. Juni anstehende Differenzierung der Reisewarnung des Auswärtigen Amtes und die Entscheidungen der USA im Auge zu halten. Möglicherweise wird die Fluggesellschaft fliegen, so dass in der Praxis maximal umgebucht, aber nicht kostenfrei storniert werden kann. Das Ferienhaus kann bei noch andauerndem Einreisestopp der US-Behörden kostenfrei storniert werden.
Wir haben geplatzte Eurowings-Tickets über das Vermittlungsportal Opodo gebucht. Was nun?
DALLMEIER Einzige Chance ist, bei Eurowings eine Erstattung durch kontinuierliches Nachfragen zu bewirken, wobei das Geld zuerst an Opodo erstattet wird. Dann muss man Opodo unter Druck setzen. Im Zweifelsfall muss der Kunde einen Anwalt einschalten und Eurowings zuerst verklagen, dann Opodo.
Ich habe für Ende Juni eine Pauschalreise nach Griechenland gebucht. Kann ich kostenlos stornieren?
LINNHOFF Da die Reisewarnung höchstwahrscheinlich aufgehoben wird, können Sie leider nur nach den Bedingungen (AGB) des Reiseveranstalters stornieren. Viele Veranstalter bieten aber kostenlose Umbuchungen auf spätere Termine oder Ziele an, zum Teil aber auch Gutscheine für spätere Reisen. Umbuchungen sind nach der Pauschalreiserichtlinie gegen eine Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert. Gutscheine sind aktuell noch nicht versichert, aber die Bundesregierung will eine Absicherung organisieren.
Ich will eine Kreuzfahrt im September stornieren. Was nun?
LINNHOFF Wenn die Kreuzfahrt schon abgesagt wurde, können Sie den Reisepreis zurückfordern. Lieber bieten aber alle Kreuzfahrtfirmen einen Gutschein, oft mit Bonusleistungen. Sie können aber auf Erstattung bestehen. Bei einer
Kreuzfahrt, die noch nicht storniert wurde, kann nur gegen Gebühren storniert werden. Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn außergewöhnliche Umstände auftreten. Das muss ein Anwalt klären oder die Verbraucherzentrale. Sollte die Durchführung ungewiss sein, können Sie sich womöglich aber auf die Unsicherheitseinrede berufen und weitere Zahlungen verweigern.
Kann ich diesen Sommer vom Tui-Vertrag zurücktreten, weil die Corona-Krise zu schlechterem Service führen kann?
KLUSKE Wir bereiten unsere Hotels und die Freizeitaktivitäten in den Urlaubszielen auf die veränderte Situation vor und gehen nicht von großen Leistungseinschränkungen aus. Im Moment wird es eben keine Fußballturniere für Gruppen geben, eher individuelle Sportangebote. Im Bereich der Verpflegung werden eher A-la-carte-Angebote die Regel sein als Buffets – für viele Urlauber ist dies vielleicht ja auch gar keine Einschränkung. Und eine Maske muss ich am Strand auch nicht tragen. Wer aber lieber seinen Sommerurlaub zwischen dem 15.6 bis 31.8.2020 verschieben möchte, kann dies kostenfrei tun.
Wird Urlaub 2020 teurer?
KLUSKE Grundsätzlich haben alle wichtigen Länder viel freie Kapazität. Das sorgt für günstige Angebote und der Süden Europas ist vom Standard der Sicherheit und vom Preis her attraktiv. Wer bis zum 30. Juni 2020 bei uns Sommer- oder Winterurlaub bucht, kann bis zwei Wochen vor Abreise kostenlos stornieren. Damit haben Urlauber eine kostenlose Vollkaskoversicherung.
Wann öffnen Staaten für Touristen? KLUSKE Zypern, Portugal, Griechenland und die Balearen sind dabei, sich vorzubereiten. Für Griechenland und Spanien ist der 1. Juli offiziell für ankommende Urlauber avisiert, es könnte aber schon früher losgehen. Österreich, Kroatien und Bulgarien sind ebenfalls vorn dabei.