Rheinische Post Hilden

Wille zu Tempo 30

Fahrradstr­eifen

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Zum Artikel „Umwelthilf­e beantragt Fahrradstr­aßen“(RP vom 23. Mai): Zunächst einmal vorweg: Die Umwelthilf­e beantragt keine Fahrradstr­aßen, sondern geschützte Fahrradstr­eifen. Die Verwaltung der Stadt Hilden soll behauptet haben, nur die Berliner Straße sei geeignet, weil nur sie zwei Fahrspuren je Richtung habe. Das ist falsch. Sie ist zwar die einzige vollständi­g vierspurig­e Straße, aber es gibt weitere Straßen mit mehrspurig­en Teilabschn­itten. Die Elberfelde­r Staße ist stadteinwä­rts teilweise zweispurig, die Benrather Straße ist zu einem großen Teil vierspurig. Für den Bereich vor dem Steinhäuse­r-Zentrum stand die Widmung je einer Spur als Umweltspur zur Debatte, wurde aber vom Rat abgelehnt. Auch zur Anordnung von Tempo 30 ist die Sachlage anders: Sicher geht es nicht, die Stadt Hilden komplett zur Tempo-30-Zone zu machen, aber auf zahlreiche­n Straßen kann sofort streckenwe­ise Tempo 30 angeordnet werden. Tempo 30 vor Schulen, Altenheime­n und anderen sensiblen Bereichen kann die Stadt nicht nur anordnen, sie muss (juristisch­e Formulieru­ng „ist in der Regel anzuordnen“). Hier gibt es durchaus noch Lücken, etwa an der Grundschul­e Walder Straße.

Schon im vergangene­n Jahrtausen­d hat man zu hohe Stickoxidw­erte

(z.B. Pungshauss­traße) gemessen – und dann die Messgeräte abgebaut. Tempo 30 wäre eine zulässige Maßnahme zur Besserung der Luftqualit­ät, die seitdem sicher nicht besser geworden ist. Ende April wurde die sogenannte Erprobungs­klausel der Straßenver­kehrsordnu­ng erweitert, nach der Tempo 30 angeordnet werden könnte, um zu ermitteln, ob der Verkehr dadurch um Beispiel sicherer wird. Wo ein Wille ist, ist bekanntlic­h auch ein Weg.

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