Wille zu Tempo 30
Fahrradstreifen
Zum Artikel „Umwelthilfe beantragt Fahrradstraßen“(RP vom 23. Mai): Zunächst einmal vorweg: Die Umwelthilfe beantragt keine Fahrradstraßen, sondern geschützte Fahrradstreifen. Die Verwaltung der Stadt Hilden soll behauptet haben, nur die Berliner Straße sei geeignet, weil nur sie zwei Fahrspuren je Richtung habe. Das ist falsch. Sie ist zwar die einzige vollständig vierspurige Straße, aber es gibt weitere Straßen mit mehrspurigen Teilabschnitten. Die Elberfelder Staße ist stadteinwärts teilweise zweispurig, die Benrather Straße ist zu einem großen Teil vierspurig. Für den Bereich vor dem Steinhäuser-Zentrum stand die Widmung je einer Spur als Umweltspur zur Debatte, wurde aber vom Rat abgelehnt. Auch zur Anordnung von Tempo 30 ist die Sachlage anders: Sicher geht es nicht, die Stadt Hilden komplett zur Tempo-30-Zone zu machen, aber auf zahlreichen Straßen kann sofort streckenweise Tempo 30 angeordnet werden. Tempo 30 vor Schulen, Altenheimen und anderen sensiblen Bereichen kann die Stadt nicht nur anordnen, sie muss (juristische Formulierung „ist in der Regel anzuordnen“). Hier gibt es durchaus noch Lücken, etwa an der Grundschule Walder Straße.
Schon im vergangenen Jahrtausend hat man zu hohe Stickoxidwerte
(z.B. Pungshausstraße) gemessen – und dann die Messgeräte abgebaut. Tempo 30 wäre eine zulässige Maßnahme zur Besserung der Luftqualität, die seitdem sicher nicht besser geworden ist. Ende April wurde die sogenannte Erprobungsklausel der Straßenverkehrsordnung erweitert, nach der Tempo 30 angeordnet werden könnte, um zu ermitteln, ob der Verkehr dadurch um Beispiel sicherer wird. Wo ein Wille ist, ist bekanntlich auch ein Weg.