Wirte klagen gegen die neue Sperrstunde
Das Betriebsende um 23 Uhr wurde am Wochenende fast problemlos umgesetzt. Gastronomen gehen aber gegen die neue Regel vor.
DÜSSELDORF Die Landeshauptstadt hat ihr erstes Wochenende mit der Sperrstunde um 23 Uhr erfolgreich absolviert. Die meisten Gastronomen hielten sich an die neue Regelung, der Ordnungs- und Servicedienst der Stadt (OSD) sowie die Polizei waren mit starken Kräften in der Altstadt und im gesamten Stadtgebiet unterwegs. Es gab nur rund 20 Verstöße. Hier die wichtigsten Fakten zum Corona-Wochenende:
Die Zahlen
Die Inzidenz in Düsseldorf lag am Sonntagvormittag bei 72,3 (Vortag: 65,5). Der Wert gibt die Zahl der Neuerkrankungen in den letzten sieben Tagen pro 100.000 Einwohner an. Aktuell sind 352 (-33) Menschen infiziert, 2064 (-118) Menschen befinden sich derzeit in häuslicher Quarantäne.
Die Sperrstunde
Wer die Altstadt kennt und mag, der empfand die Situation am Samstagabend als gespenstisch. Um 22.30 Uhr gab es eine Schlange von Autos zwischen der Tiefgarage unter dem K20 und der Heinrich-Heine-Allee – jetzt aber nicht Richtung Tiefgarage, um einen bunten Abend in der Altstadt zu starten, sondern um das Viertel zu verlassen. „Am Samstag war mehr los als am Freitag“, bestätigt Isa Fiedler, die Sprecherin der Altstadt-Wirte, „die Leute waren teilweise auch neugierig und wollten sehen, was in der Altstadt noch los ist.“
Fast alle Wirte waren über die neue Sperrstunde informiert und begannen um kurz vor 23 Uhr damit, die Terrassen abzuräumen und bei den Gästen abzukassieren. Die Straßen füllten sich zum Abmarsch, einige blieben bis Mitternacht und aßen noch etwas „auf der Hand“, denn der Außer-Haus-Verkauf von Pommes oder ähnlichem bleibt erlaubt, ebenso dürfen die Kioske geöffnet bleiben. Sie dürfen von 23 bis sechs Uhr aber keinen Alkohol mehr verkaufen.
Die Mitarbeiter des OSD streiften in mehreren Gruppen durch die Altstadt und machten auf die Sperrstunde aufmerksam. Eine Viertelstunde Karenz wurde gewährt. Getränke wurden ausgetrunken, der Gang zur Toilette war noch erlaubt. Die Kräfte blieben etwa in einer Keller-Disco an der Neubrückstraße dabei, der DJ musste die Musikanlage ausstellen, die letzten fünf Gäste wurden gegen 23.20 Uhr an die frische Luft begleitet.
So ging es meist reibungslos, und dass der eine oder andere seinem Unmut Luft machte, steckten die Kontrolleure weg. Etwa beim Chef einer Shisha-Bar am Bolker Stern, dem die Situation merklich gegen den Strich ging. Seine Aggression verflog nach zwei Minuten. Anders war es beim Naseband’s an der Mühlenstraße. Der bekannte Gastronom, der selbst einmal Polizist gewesen ist, war der negative Ausreißer des Abends.
Um 23.30 Uhr lief laut die Musik, es wurde getanzt, gesungen, geraucht. Die rund 20 Personen gehörten allesamt zum Personal. Dass dies keinen Unterschied mache, führte nicht zu Einsicht, sondern lauten Flüchen. „Was machen wir falsch“, rief der Wirt mehrfach und „Ich raste gleich aus“. Erst nach mehrfacher Aufforderung hatte der Spuk ein Ende. Ein Ordnungswidrigkeitsverfahren ist wahrscheinlich.
Solche Situationen blieben aber die Ausnahme, auch im übrigen Stadtgebiet. Bis drei Uhr war der OSD im Einsatz, die Arbeitszeit wurde um eineinhalb Stunden verlängert. Ein Einsatz etwa betraf eine Shisha-Bar in Oberbilk, zu der wegen zu hoher Kohlenmonoxid-Werte auch die Feuerwehr geholt werden musste.
Der Umsatz
Für die Gastronomen ist die erneute Einschränkung laut Fiedler eine Katastrophe. Im Verlauf der Woche sei der Umsatz je nach Geschäft um 40 bis 70 Prozent zurückgegangen. In Fiedlers „Knoten“etwa ging der Umsatz am Freitag im Vergleich zur Vorwoche um 80 Prozent zurück, am Samstag waren es 40 Prozent. Walid El Sheikhs Lokale (u.a. Sir Walter auf der Heinrich-Heine-Allee) blieben gleich komplett geschlossen, ebenso war es bei bekannten Gastronomien wie der Meerbar oder dem La Rocca im Hafen.
Die Klage
Laut Fiedler werden die Wirte am Montag Klage gegen die neue Corona-Schutzverordnung des Landes NRW beim Oberverwaltungsgericht Münster einreichen. Im Zuge eines Eilantrags soll die Sperrstunde um 23 Uhr möglichst umgehend gekippt werden. Die Wirte halten die Maßnahmen für nicht verhältnismäßig, da es kaum Nachweise für ein relevantes Infektionsgeschehen in der Gastronomie gebe.
Laut Düsseldorfer Presseamt darf die Maske für den Nikotingenuss nicht abgesetzt werden.
DÜSSELDORF (ujr/pfw) Erst Mitte der vorigen Woche hatte die von der Stadt verordnete Sperrstunde um 1 Uhr Geltung, am Freitag überbot die Landesregierung diese Regelung und setzte 23 Uhr fest. Natürlich sorgen immer wieder neue Regelungen auch für Verwirrung. So verkündete das städtische Presseamt am Freitag, dass ab Samstag die Maskenpflicht teilweise auch in Freien gelte. Tatsächlich ist dies erst ab Montag oder Dienstag der Fall. Denn die Stadt muss zunächst in ihrer Allgemeinverfügung die Empfehlung zum Tragen der Maske aufheben und durch die Pflicht ersetzen.
Auf die Maskenpflicht werden mehr als 500 Schilder hinweisen, die jetzt aufgestellt werden. Sie wird gelten in 13 Bereichen rund um Altstadt und Hauptbahnhof sowie den stark frequentierten Stadtteilzentren
von Kaiserswerth, Rath, Gerresheim, Düsseltal, Pempelfort, Oberkassel, Friedrichstadt, Unterbilk, Oberbilk, Eller, Garath und Benrath. Wer gegen die Pflicht verstößt, muss mit einem Bußgeld von 50 Euro rechnen.
Welche Regeln gelten bei der Maskenpflicht? Streng genommen muss sie auch beim Radfahren getragen werden. Und darf man die Maske für das Rauchen oder Essen entfernen?
Antwort der Stadt: „Die Maske darf zum Rauchen innerhalb der betroffenen Bereiche nicht abgesetzt werden.“Beim Essen verhalte es sich so, dass beim Abbeißen kurzzeitig die Maske heruntergezogen werden dürfe. Kauen könne man allerdings mit Maske, daher müsse diese nach dem Abbeißen wieder aufgesetzt werden. Ob der Ordnungsdienst der Stadt dies kontrolliert, bleibt allerdings abzuwarten.