Bahnhofsbrandstifter soll in die Psychiatrie
Ein Gutachter hält den Mann für gemeingefährlich, der im Juli eine Bahnhofsboutique anzünden wollte.
STADTMITTE Als Racheakt stufen die Ermittler einen Brandanschlag mit Spiritus auf eine Boutique im Hauptbahnhof vor rund drei Monaten ein. Als Tatverdächtiger war anderthalb Wochen nach der gescheiterten Brandstiftung ein 53-Jähriger festgesetzt worden.
Der Mann, der seither in einer Psychiatrie untergebracht ist, muss aber eine Haftstrafe wohl nicht befürchten – auch nicht für einen Angriff auf zwei Polizisten, die ihn in die Klinik gebracht hatten. Ein Gutachter befand den 53-Jährigen aufgrund von Wahnideen für nicht schuldfähig. Die Staatsanwaltschaft hat jetzt beim Landgericht seine dauerhafte Unterbringung in einer geschlossenen Klinik beantragt.
Ein Bahnkunde, der sich am 31.Juli frühmorgens eigentlich auf den Weg nach Hamburg machen wollte, hat den gesamten Bahnhofskomplex reaktionsschnell vermutlich vor einem Großbrand bewahrt. Der zufällig vorbeikommende Mann hatte nämlich beobachtet, wie der 53-Jährige ein Loch in eine Fensterscheibe der Boutique Ladens schlug, um dann Gegenstände in die Auslagen zu stellen. Als er mit einer brennenden Papiertüte eine zuvor ausgegossene Flüssigkeit entzünden wollte, nahm der Bahnkunde geistesgegenwärtig die Tüte aber wieder aus der Auslage und löschte die Flammen.
Erst später kam heraus: Die Flüssigkeit war Spiritus – und hätte leicht einen Großbrand verursachen können. Als Motiv soll der 53-Jährige nach seiner Festnahme erklärt haben, er habe sich mit seinem Brandsatz am Besitzer der Ladenkette für seinen Rausschmiss rächen wollen. Zweifel an seiner Schuldfähigkeit bestätigte der 53-Jährige dann schon wenige Tage nach seiner Einlieferung in eine Klinik. Dort soll er eine Fußbodenleiste samt Nägeln aus der Verankerung gerissen und damit um sich geschlagen haben, als zwei Polizisten ihn entwaffnen wollten. Getroffen hat er angeblich aber keinen der Beamten.
Im Ergebnis müsse der Mann aufgrund seiner Wahnideen und eines Hangs zu Gewalttaten als gemeingefährlich eingestuft und deshalb dauerhaft in eine geschlossene Psychiatrie-Abteilung eingewiesen werden. Wann beim Landgericht über diesen Antrag der Staatsanwaltschaft verhandelt wird, steht noch nicht fest.